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Funkhaus des Bayerischen Rundfunks in München
Funkhaus des Bayerischen Rundfunks in München
Foto: 
Jim Albright

BJV-Geschäftsstelle

Endlich Einigung bei den Tarifverhandlungen

Die fünfte Verhandlungsrunde beim Bayerischen Rundfunk endete erfolgreich – die erzielten Ergebnisse

München, 15.11.2017

In der fünften Verhandlungsrunde am 10. November 2017, der ein halbstündiger Warnstreik im Funkhaus und in Freimann vorausgegangen war, konnte nach langen, intensiven und konstruktiven Verhandlungen folgendes Ergebnis erzielt werden:

Für die festen freien Mitarbeiter und Pauschalisten (12a-Mitarbeiter):
Sowohl der Honorarrahmen als auch alle tatsächlich gezahlten Honorare, unabhängig von ihrer jeweiligen Höhe, werden rückwirkend ab 01.09.2017 um 2,2 Prozent und mit Wirkung ab 01.07.2018 um weitere 2,35 Prozent erhöht. Alle dynamischen Zahlungen werden entsprechend erhöht.

Für die Festangestellten (Gehälter nach MTV und GAN-TV):
Die Tarifgehälter werden rückwirkend ab 01.09.2017 zunächst um 0,41 Prozent und darauf aufbauend um 2,2 Prozent (d.h. insgesamt um 2,61 Prozent zum 01.09.2017) angehoben. Zum 01.07.2018 erfolgt eine weitere Tariferhöhung um 2,35 Prozent. Alle dynamischen Zahlungen werden entsprechend erhöht.

Bei der zunächst erfolgenden Erhöhung um 0,41 Prozent handelt es sich um einen Einbehalt aus der letzten Tarifrunde 2015/ 2016, dessen Auszahlung unter der Bedingung einer Einigung bei den ARD-Altersversorgungsverhandlungen stand. Da diese Einigung zwischenzeitlich erzielt wurde, sind diese 0,41Prozent nun einzuarbeiten. Die 12a- Mitarbeiter haben diese 0,41Prozent bereits mit der Erhöhung in der Tarifrunde 2015/2016 erhalten.

In Bezug auf die Renten nach VO, TVA und VTV erfolgt eine Erhöhung nach der sog. Dynamisierungsregel im ARD-Tarifvertrag vom 27. Juli 2017: die Renten werden rückwirkend zum 1. September 2017 um 1,25Prozent steigen und zum 1. Juli um weitere 1,517 Prozent.

Bei den Jubiläumsgeschenken (Tz 540 MTV) mussten wir im Sinne einer Gesamteinigung Einbußen akzeptieren: Zum 1.1.2023 werden die entsprechenden Tarifziffern des MTV gestrichen und durch die jeweilige Regelung im öffentlichen Dienst der Länder ersetzt. Im Gegensatz zu den Regelungen des MTV erhält man danach zu den beiden Jubiläen nur noch einen Tag Arbeitsbefreiung und € 350 bzw. € 500. Bis 31.12.2022 bleibt es aber bei den bisherigen Regelungen. Zudem konnten wir aushandeln, dass die bis zum 31.12.2022 individuell angefallene Rückstellungen für die Geldgeschenke zum 31.12.2022 an die Begünstigten ausgeschüttet werden. Ebenso werden die bis dahin rechnerisch anteilig erworbenen Sonderurlaubstage gewährt: Zu nehmen sind sie anteilig in den Jahren 2023, 2024 und 2025.

Die Laufzeit dieses Tarifvertrages beträgt 24 Monate vom 01.04.2017 bis 31.03.2019.

Andrea Roth, stellvertretende Vorsitzende BJV
Bettina Kühnast, stellvertretende Geschäftsführerin BJV

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