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Collage mit falschen Fotovermerken
Kein Ruhmesblatt: Jeder zweite Fotovermerk in Bayerns Tageszeitungen ist falsch
Foto: 
Thomas Geiger

Fachgruppe Bild

Rote Laterne für den Neuen Tag

Jeder zweite Fotovermerk in Bayerns Tageszeitungen ist falsch

München, 21.06.2017

Kennen Sie den Fotografen mit dem Kürzel „oh“? Der bleibt ohne Honorar, ebenso wie sein Kollege „fkn“ – dessen Foto kostet nichts. Bei etlichen Zeitungen haben Fotografen anscheinend immer noch keine Namen.

Der DJV hatte im Rahmen der Aktion „Fotografen haben Namen“ dazu aufgerufen, zu prüfen, ob die in den Tageszeitungen der Ausgabe vom 28. April 2017 veröffentlichten Bilder mit einem korrekten Fotovermerk versehen waren. Fast 3000 Fotos checkte der BJV in 26 Blättern und stellte ein Ranking der Sieger und Verlierer auf. Das Ergebnis ist blamabel.

Die Stichprobe zeigte: Auch in der neunte Runde der DJV-Aktion war mehr als jeder zweite Fotovermerk schlicht falsch. Nur bei 1373 von 2996 am Stichtag veröffentlichten Bildern wurde der Fotograf auch mit seinem vollen Namen genannt, wie es das Urheberrechtsgesetz in Paragraf 13 vorschreibt. Mit 45,8 Prozent Richtigen im Schnitt war das Ergebnis nur wenig besser als das des Vorjahres (39,1 Prozent).

Der Donaukurier schaffte es auf Platz 1
Welche Zeitung schnitt in der BJV-Hitliste der Vergesslichkeit wie gut ab? Die rote Laterne am Ende der Tabelle hat sich 2017 der Neue Tag aus Weiden verdient. 113 Bilder wurden in der Ausgabe vom 28. April veröffentlicht, davon trugen ganze 20 den Vor- und Nachnamen des Fotografen (17,7 Prozent Richtige). Den vorletzten Platz belegte die tz München (39 Richtige/132 Fotos). Auf Platz 23 platzierte sich das Straubinger Tagblatt (35/112).

Den ersten Platz errang in der Stichprobe der Ingolstädter Donaukurier. Unter 94 von 132 überprüften Bildern (71,2 Prozent) steht ein korrekter Fotovermerk. Er verdrängte die Süddeutsche Zeitung (84/124) und die Würzburger Main-Post (67/103) auf die Plätze zwei und drei.

Die Rangliste der Sieger und Verlierer im BJV-Check “Fotografen haben Namen 2017“ finden Sie in der aktuellen Ausgabe des BJVreport (PDF, zwei Seiten, 1,4 MB)

Doppeltes Honorar als Schadenersatz
Während die eigenen Fotografen im Lokalteil oder im regionalen Sport öfter genannt werden, ist die Namensnennung für viele Redaktionen in Politik, Buntem oder Feuilleton ein Fremdwort. Dort steht unter den Bildern nur der Name der Agentur, eines Verlags oder eines Unternehmens, das die Nutzungsrechte hat (Foto: dpa, Foto: BMW, Foto: SZ). Doch das reicht nicht aus. Dahinter ist zusätzlich der Fotograf zu nennen.

Auch die häufigen Kürzel „Archiv“, „Privat“, „Veranstalter“, „Verein“ oder „PR“ für Pressestelle sind rechtlich gesehen falsch (Eine Sammlung der originellsten Fotovermerke sehen sie in unserer Collage). Wie die Abkürzungen „fkn“ oder „oh“ scheinen viele dieser Vermerke in der Praxis eher für den Anstrich und die Buchhaltung gedacht zu sein als für den eigentlichen Zweck: Mit der Nennung des Fotografen die Wertschätzung für seine Arbeit auszudrücken.

Diese laxe Handhabung der Fotovermerke kann freilich für die Verlage teuer kommen: Wessen Foto zu Unrecht ohne Fotovermerk veröffentlicht wurde, kann Schadenersatz verlangen. Nach der Rechtsprechung in Höhe von 100 Prozent des für die jeweilige Nutzung angemessenen Honorars.

Bayerische Blätter im bundesweiten Vergleich
Welchen Platz die Zeitungen aus Bayern im DJV-Vergleich belegen, erfahren Sie in Kürze auf der BJV-Website. Der DJV will das Ergebnis seiner Auswertung in den nächsten Tagen bekanntgeben.

Selber Hinweise geben
Auf der Facebook-Seite „Fotografen haben einen Namen“ informieren wir ganzjährig zu diesem Thema, Sie können uns dort gerne auf entsprechende Verstöße hinweisen.

Maria Goblirsch

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