Antragsfrist für Corona-Hilfe 1. Halbjahr 2022 läuft ab
Aktenordner mit Blatt Corona Aktuell
Bis 30. Juni 2022 müssen Sie handeln
Kurz vor Fristende erinnert die Fachgruppe Freie noch einmal an das Soloselbständigenprogramm des Freistaats Bayern für das 1. Halbjahr 2022. Die Antragsfrist mit dem Bezugszeitraum Januar bis März 2022 endet am 30.06.2022. Für das zweite Quartal 2022 läuft die Antragsfrist noch bis zum 30.09.2022.
Antragsberechtigt sind Personen, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, oder ihren Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit gemäß dem Katalog der Künstlersozialkasse bestreiten.
Sofern sich die durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen um mindestens 30 Prozent verringert haben (Vergleichsjahr 2019), wird ein entsprechender Differenzbetrag bis zur Höhe von 1180 Euro pro Antragsmonat ausgeglichen.
Den Antrag und weitere Informationen finden Sie unter: bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm.
Gerne können Sie sich auch an die Rechtsberatung des BJV wenden, die bei der Beantragung berät.
Martin Semmler für das Vorstandsteam der Fachgruppe Freie