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Bayerisches Soloselbstständigenprogramm neu aufgelegt

19.03.2021

Aktenordner mit einem A4-Papier „Corona aktuell“

Diese Hilfe darf mit der Neustarthilfe kumuliert werden

Die Bayerische Staatsregierung hat das Soloselbstständigenprogramm neu aufgelegt, nach dem Personen in Kunst und Publizistik unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1180 Euro monatlich als „Unternehmerlohn“ erhalten können.

Das Besondere daran, dass diese Hilfe mit der Neustarthilfe kumuliert werden darf. Weitere Information dazu finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Bedauerlicherweise haben die anderen Bundesländer bislang kein vergleichbares Programm aufgelegt. Auch bei dieser Hilfe werden im Übrigen gewisse Kosten einer Steuerberatung übernommen, nach einem Schreiben der Staatsverwaltung an eine selbstständig tätige Person werden allerdings Kosten nur für eine Beratungsleistung von zwei bis vier Stunden und zwischen 200 bis 400 Euro übernommen.

Quelle und weitere Informationen: DJV.de, Michael Hirschler

Weitere Informationen finden Sie bei DJV.de/freie und unter bjv.de/corona.