Corona-Update für Freie
Aktenordner mit einem A4-Papier „Corona aktuell“
Fragen und Antworten zu den staatlichen Corona-Unterstützungen für freie Journalist*innen in Bayern
Am 25. Mai 2020 stand der BJV-Justiziar Jakob Bürner den Mitgliedern der Fachgruppe Freie in einem Online-Meeting Rede und Antwort. Unten finden Sie die Zusammenfassung der wichtigsten Informationen – aktualisiert durch offizielle Änderungen zur Künstlerhilfe/Soforthilfe vom 26. Mai 2020.
Da die Hilfen sehr schnell ins Leben gerufen wurden, gibt es noch laufend Veränderungen bei den Regeln und Vorgaben. BJV und DJV bleiben weiter dran, um das Beste für die Mitglieder zu erreichen.
Eine Information der Fachgruppe Freie Journalist*innen und der BJV-Geschäftsstelle.
Weitere Informationen:
- BJV-Website „Corona aktuell“: bjv.de/corona
- DJV Update der Tipps „Corona und die Freien“ (PDF, 34 Seiten, Stand: 22. Mai 2020)
- Regelmäßige aktuelle Webinare zum Thema Corona mit Michael Hirschler, Referent Freie des DJV, sowie andere Bildungsangebote.
Übersicht der staatlichen Hilfsangebote:
SOFORTHILFE CORONA BAYERN/BUND
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Soforthilfe Corona.
Kann man nur die Soforthilfe Corona Bayern beantragen?
Nein. Die Soforthilfe Bayern kann man gar nicht mehr beantragen. Seit die Corona-Soforthilfe Bund (Antragsfrist endet am 31.05.2020!) eingeführt wurde, kann man nur noch die gesamte Soforthilfe von maximal 9000 Euro beantragen. Möglich ist der Antrag auf Aufstockung bis 9000 Euro, wenn man bereits die 5000 Euro aus Bayern erhalten hat.
Für welche Kosten kann man die Corona-Soforthilfe verwenden?
Die Corona-Soforthilfe deckt nur laufende Betriebsausgaben wie Büromiete, Leasingkosten usw. unter der Voraussetzung, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um die Betriebsausgaben zu decken (Liquiditätsengpass). Noch unklar ist, ob auch notwendige betriebliche Neuanschaffungen damit bezahlt werden dürfen.
Tipp: Alle betrieblichen Ausgaben genau dokumentieren und begründen (z. B. „Warum brauche ich gerade jetzt einen neuen Drucker?“).
Was tun, wenn die Soforthilfe fälschlicherweise beantragt und ausgezahlt wurde?
Viele Freiberufler*innen haben Soforthilfe erhalten, die ihnen nicht zusteht, da sie keine Betriebsausgaben haben. In diesem Falle wird empfohlen, das Geld proaktiv zurückzuzahlen und um einen Aufhebungsbescheid zu bitten, da die Rechtmäßigkeit der Zahlungen wohl überprüft wird und man ggfs. zurückzahlen muss. Wer irrtümlich Soforthilfe beantragt hat (Bayernprogramm), kann das Geld zurückgeben und dann Künstlerhilfe beantragen, denn anfangs waren die Bedingungen für Soforthilfe völlig unklar und wurden in der Zwischenzeit geändert.
Die Rückzahlung sollte bald geschehen, denn die Antragsfrist für Künstlerhilfe läuft nur bis 30.09.2020. Der Antrag hierfür muss allerdings bis zum 31.07.2020 gestellt werden, um die vollen drei Monate (in diesem Fall für die Monate Juli, August und September 2020) zu bekommen.
Kann es strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn man irrtümlich Soforthilfe beantragt und bekommen hat?
Wer wissentlich falsche Angaben gemacht hat, kann wegen Subventionsbetrugs belangt werden. Allerdings sprach der ursprüngliche Antrag nur von Liquiditätsengpass und nicht von Betriebskosten. Man kann das Geld also zurückzahlen, ohne Probleme zu bekommen.
Wenn ich Corona-Soforthilfe erhalten habe, kann ich dann auch noch Künstlerhilfe beantragen?
NEU: Der Bayerische Ministerrat hat am 26. Mai 2020 beschlossen, dass für die Künstlerhilfe auch freischaffende Künstlerinnen und Künstler antragsberechtigt sein sollen, die Leistungen nach der „Soforthilfe Corona“ des Freistaats Bayern und des Bundes von weniger als insgesamt 3000 Euro bezogen haben.
Die Leistungen nach der „Soforthilfe Corona“ werden hierzu auf die Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm angerechnet. Mit Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm kann damit eine Aufstockung der Hilfsleistungen auf insgesamt bis zu 3000 Euro erfolgen. Eine entsprechende Anpassung des Online-Antragsformulars wird derzeit umgesetzt. Hierzu wird um wenige Tage Geduld gebeten.
Was tun, wenn mein Antrag auf Soforthilfe abgelehnt wurde?
In diesem Falle kann man entweder Künstlerhilfe oder die vereinfachte Corona-Grundsicherung beantragen. Diese gilt wegen der Hartz-IV-Debatten als unbeliebt, ist aber besser als ihr Ruf. Im Zuge der Corona-Krise wurde die Antragstellung erheblich vereinfacht, aber nicht alle Ämter setzen das Verfahren so unkompliziert um, wie dies gedacht ist.
Welcher Zeitraum wird zur Berechnung des Liquiditätsengpasses und der anfallenden betrieblichen Kosten angesetzt?
Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Betriebsausgaben in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu zahlen. Abgeraten wird von der Verschiebung von Einkünften. Das wäre Vorgaukeln eines Liquiditätsengpasses.
Muss man die Soforthilfe versteuern?
Sowohl Corona-Soforthilfe als auch Künstlerhilfe müssen versteuert werden (Einkommensteuer). Sie unterliegen jedoch nicht der Umsatzsteuer.
Muss ich die Hilfe zurückzahlen, wenn es im Herbst bei den Einnahmen brummt, mein Durchschnittseinkommen bei der Steuer also so hoch ist wie in den letzten Jahren?
Grundsätzlich ist entscheidend, welche Einnahmen und welche Ausgaben im Bewilligungszeitraum zu- oder abfließen.
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KÜNSTLERHILFE CORONA BAYERN
Da die Hilfen sehr schnell ins Leben gerufen wurden, gibt es auch hier möglicherweise noch Veränderungen bei den Regeln und Vorgaben. BJV und DJV bleiben hier dran.
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst:
Informationen zum neuen Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler – Antragstellung online möglich
Wie viel Geld kann ich über die Künstlerhilfe bekommen?
Über die Künstlerhilfe Corona Bayern können auch freie Journalist*innen über drei Monate monatlich bis zu 1000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen.
Wenn ich Corona-Soforthilfe erhalten habe, kann ich dann auch noch Künstlerhilfe beantragen?
Siehe oben.
Wie soll ich mein Einkommen angeben, wenn ich gar nicht weiß, was zu erwarten ist?
Sie müssen nur angeben, was Sie tatsächlich erwarten. Das gilt beispielsweise auch für die Ausschüttung der VG Wort, die im Sommer (Juli) kommt. Wenn Sie momentan keine Aufträge haben, darf dort durchaus auch „0“ stehen. Der Bescheid ergeht dann aufgrund dieser Angaben. In dem Bescheid, der die Zahlungen nach dem Hilfsprogramm bewilligt, wird voraussichtlich eine Klausel enthalten sein, die besagt, dass nachträgliche Veränderungen anzuzeigen sind.
Muss man beim Künstlerhilfe-Antrag Rücklagen oder Vermögen angeben?
Es gilt eine Vermögensgrenze wie bei der Corona- Grundsicherung in Höhe von 60.000 Euro.
Muss das Einkommen des Partners/der Bedarfsgemeinschaft angegeben werden?
NEU: Beim Antrag auf Sofort- oder Künstlerhilfe spielt das Einkommen des Partners nur eine Rolle, wenn in der Steuererklärung eine gemeinsame Veranlagung vorgenommen wird.
Müssen auch Kindergeld, Witwenrente, Schenkungen usw. als Einnahme angegeben werden?
Kindergeld gilt grundsätzlich nicht als Einnahme, sondern als Steuervergünstigung, und muss deshalb beim Antrag auf Künstlerhilfe nicht als Einnahme angegeben werden. Witwenrente und private Schenkungen (z. B. von der Familie) sind Einnahmen und müssen als solche deklariert werden.
Das Gleiche gilt für weitergeleitetes Pflegegeld, das man für die Pflege Angehöriger bekommt. Im Großen und Ganzen folgen die Bestimmungen der Künstlerhilfe der Systematik der Sozialgesetzgebung. Wie das im Einzelnen praktisch gehandhabt wird, ist noch nicht bei allen Punkten festgelegt.
Müssen Darlegen als Einnahmen angegeben werden?
An dieser Stelle besteht noch Unklarheit. Empfohlen wird, Darlehen anzugeben. Man darf aber davon ausgehen, dass Darlehen vom Staat nicht als Einnahme angerechnet werden. Das Gleiche gilt für Privatkredite. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall der Abschluss eines Kreditvertrages, damit der Kredit nicht als Schenkung verstanden wird.
Wie errechnen sich die privaten Lebenshaltungskosten für die Künstlerhilfe?
Es gibt noch keine klaren gesetzlichen Vorgaben; somit lässt sich das zurzeit nicht endgültig beantworten.
Folgende Posten zählen auf jeden Fall dazu: die private Miete, Mietnebenkosten, private Versicherungen wie Kranken- und Haftpflichtversicherung u. ä., Telefon, Bankgebühren, Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, evtl. Kfz (wenn nicht im Betriebsvermögen). Wer die Familie finanziert, kann auch Miete und Lebenshaltungskosten für die Familie mit angeben. Auch der KSK-Beitrag kann angerechnet werden, noch unklar ist jedoch, ob der Rentenanteil anerkannt wird.
Empfehlung: Private Lebenshaltungskosten/Ausgaben genau dokumentieren. Als Maßstab können die Ausgaben vom Vorjahr dienen (Bankauszüge/Abhebungen). Grobe Berechnungen genügen. Die Anerkennung privater Lebenshaltungskosten liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Auf keinen Fall sollte man wissentlich falsche oder deutlich zu hohe Angaben machen.
Den Antrag auf Künstlerhilfe kann man ja erst ab Mai stellen. Was ist zu tun, wenn man im März und April keine Einkünfte hatte, ab Mai aber wieder Geld reinkommt?
Entscheidend ist der Zeitraum, für den man seinen Antrag stellt. In diesem Zeitraum dürfen die tatsächlichen Einnahmen nicht ausreichen, um die Kosten der privaten Lebensführung zu decken.
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CORONA & GRUNDSICHERUNG
Bundesagentur für Arbeit: Corona-Pandemie: FAQ zur Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II
Welche Kosten deckt die Corona-Grundsicherung?
Durch die Corona-Grundsicherung werden private Miete, Mietnebenkosten und Krankenversicherung bezahlt. Für die Lebenshaltungskosten wie Essen, Kleidung, Körperpflege usw. wird der Hartz-IV-Regelsatz von 436 Euro pro Monat festgelegt.
Für welchen Zeitraum gilt die Corona-Grundsicherung?
Die modifizierte Grundsicherung kann bis 30.06.2020 für einen Zeitraum von sechs Monaten beantragt werden. In diesem Zeitraum gelten geänderte Bedingungen. So ist ein höheres Vermögen von bis zu 60.000 Euro zulässig und das Verfahren wurde vereinfacht. Außerdem werden für diesen Zeitraum die tatsächlichen Mietkosten bezahlt – und nicht nur die staatlich festgelegte „angemessene“ Miete.
Was passiert, wenn in der Zeit der Grundsicherung Geld reinkommt?
Man muss schon bei Antragstellung die erwarteten Einnahmen angeben. Gibt es dann im Verlauf des Bezugszeitraums unerwartete Einnahmen (z. B. neue Aufträge, Ausschüttungen der VG Wort usw.), so sind diese unverzüglich zu melden. Der Grundsicherungsbetrag wird dann jeweils angepasst.
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