„Homeoffice bleibt Homeoffice, auch wenn ich es anders nenne“
Porträtbild von Dennis Amour während der Veranstaltung
Dennis Amour, BJV-Geschäftsführer und Rechtsanwalt: „Immer eine Akte im Arm tragen ...“
Unter dem Motto „Alles was Recht ist“ beantworteten die Juristen Dennis Amour und Stefan Marx rechtliche Fragen zu Telearbeit und mobilem Arbeiten
Es war eine wahre Flut an Fragen, mit denen sich BJV-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Dennis Amour sowie BJV-Justiziar Stefan Marx, Fachanwalt für Arbeitsrecht, konfrontiert sahen. Unter dem Motto „Alles was Recht ist“ beschäftigten sich die beiden Juristen im lockeren Zwiegespräch mit Rechtlichem zu Homeoffice und mobilem Arbeiten.
Über die Chatfunktion konnte sich die digitale Zuschauerschaft mit eigenen Erfahrungen und Detailfragen einbringen. Den letzten Abend im BJV-Veranstaltungsreigen zum Thema „Homeoffice“ hatte die Vorsitzende des Bezirksverbands München – Oberbayern, Marlo Thompson, organisiert.
Wie unterscheiden sich Homeoffice und mobile Arbeit
Stefan Marx hatte sich zum digitalen Vortrag aus seinen heimischen Arbeitsräumen zugeschaltet. „Wo bist Du eigentlich: Im Homeoffice oder bei der mobilen Arbeit?“, wandte sich Dennis Amour an seinen Mitarbeiter und leitete damit zum ersten relevanten Aspekt hin. Denn tatsächlich ist diese Unterscheidung mit Blick auf Rechtliches wichtig. Homeoffice, auch Telearbeit genannt, findet demnach ausschließlich in der eigenen Wohnung statt.
Sind Arbeitnehmer*innen indes völlig frei in der Wahl ihres Arbeitsplatzes, spricht man vom mobilen Arbeiten. Alternierende Telearbeit müsste es heißen, wenn Mitarbeiter*innen mal im Büro, mal daheim arbeiten. Wichtig ist eine begriffliche Unterscheidung laut Marx unter anderem mit Blick auf Haftungsfragen, Versicherungsrechtliches und die Übernahme bestimmter Kosten.
Gibt es einen Anspruch aufs Arbeiten in den heimischen vier Wänden?
Bei Dennis Amours Frage, ob es denn einen Anspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten gebe, differenzierte Arbeitsrechtsexperte Marx: Vor Corona habe der Arbeitnehmer weder Anspruch auf Homeoffice gehabt, noch konnte er gegen seinen Willen ins Homeoffice versetzt werden. „Homeoffice geht nur einvernehmlich“, betonte er.
Dann allerdings kam Corona, einhergehend mit dem Appell der Bundesregierung, nach Möglichkeit Kontakte zu vermeiden. Unternehmen wurde geraten, wenn möglich ins Homeoffice auszuweichen. Die anfängliche Idee, dass Arbeitnehmer*innen Anspruch auf ein Arbeiten im Homeoffice während der Pandemie haben sollten, wurde verworfen nach entsprechenden Protesten aus der Wirtschaft.
Was geschieht, wenn Mitarbeitende in der Pandemie einer Risikogruppe angehören?
Gehört ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einer Risikogruppe an, kann ein Anspruch aufs Arbeiten in den eigenen vier Wänden bestehen, allerdings muss er oder sie einen dringenden Grund darlegen können, weshalb die Arbeit im Büro nicht zuzumuten sei trotz der Hygieneschutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber ergreift. Dies kann auch bedeuten: Gehört ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einer Risikogruppe an, arbeitet jedoch im Einzelbüro ohne Kund*innen- und Kollege*innenkontakt, kann der Arbeitgeber auf Büropräsenz bestehen.
Was wird sich „nach Corona“ ändern?
Und was wird nach Corona geschehen? Ein Gesetzesentwurf zur gesetzlichen Regelung von mobiler Arbeit des Bundesamts für Arbeit und Soziales (BMAS) liegt aktuell dem Bundeskanzleramt vor, darin sollen gewisse Fragen zur Arbeit außerhalb des Büros geregelt werden. Zudem schließen aktuell etliche Verleger Betriebsvereinbarungen zum mobilen Arbeiten ab.
Wann muss der Arbeitgeber welche Kosten übernehmen?
„Worauf habe ich Anspruch im Homeoffice?“, wollte Dennis Amour als nächstes wissen. Und auch hier ließ sich die Frage nicht ganz so einfach beantworten. „Wenn allein der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, dass ich im Homeoffice arbeite, hat er alle Kosten zu tragen“, sagte Stefan Marx und listete etwa Stuhl und Tisch, technische Devices, Strom-, Heizungs- und sonstige Raumkosten auf.
Wenn indes Mitarbeitende auf eigenen Wunsch hin ins Homeoffice gehen, sind nur die nötigen technischen Gerätschaften zu stellen. Und hinein spielt auch, in welchem Umfang mobil gearbeitet wird. „Je häufiger ich daheim arbeite, desto höher sind die Kostenerstattungspflichten des Arbeitgebers“, erklärte der Arbeitsrechtler. Spätestens allerdings, wenn Arbeitnehmer*innen keinen festen Arbeitsplatz mehr im Büro haben, steht der Arbeitgeber in der Pflicht, daheim einen kompletten Arbeitsplatz einzurichten.
Umgekehrt handelt es sich eben auch nicht um mobiles Arbeiten, wenn Arbeitnehmer*innen dazu de facto nur an einem festen Ort in der Lage sind, weil zum Beispiel zwei große Bildschirme oder anderes nicht transportables Equipment benötigt werden. Dennis Amour fasste markig zusammen: „Homeoffice bleibt Homeoffice. Auch wenn ich es anders nenne.“
Wer haftet, wenn daheim Schaden etwa an dienstlichen Geräten entsteht?
Auch mit Haftungsfragen setzten sich die beiden Juristen auseinander. Was passiert, wenn bei einem Wasserschaden in der heimischen Wohnung die Gerätschaften des Unternehmens beschädigt werden? Wer haftet, wenn es im Unternehmen heißt „Bring your own device“, Arbeitnehmende jedoch mit privaten Geräten einen Systemzusammenbruch in der Firma auslösen? Was geschieht, wenn Mitarbeiter*innen Viren einschleppen, den Rechner aber daheim selbst einrichten mussten?
Stefan Marx empfahl, auf entsprechende Regelungen durch Haftungsprivilegien zu drängen – so bezeichnet man die Befreiung bestimmter Personen von bestimmten Arten der Haftung. „Hier gibt es noch erheblichen Regelungsbedarf“, betonte auch Amour – entweder im Rahmen von Betriebsvereinbarungen. Oder, falls es keine solche gibt, braucht es laut dem BJV-Geschäftsführer erst recht Individualregelungen.
Wichtiger Hinweis am Rande: Haftungsprivilegien gelten nicht für Dritte. Für Schäden die diese an Arbeitsgeräten verursachen, haften Arbeitnehmende voll, zum Beispiel, wenn ein Kind daheim den Dienstrechner benutzt und Viren einschleppt.
Wir wird Datenschutz gewährleistet, wenn ich mobil arbeite?
Auch das Thema Datenschutz wurde angesprochen. Für Kopfschütteln sorgt bei Stefan Marx, wenn er Bahn fährt und erlebt, wie Mitreisende an vertraulichen Akten im Großraumwagen arbeiten. „Wenn ich mobil arbeite, brauche ich Sichtschutz“, betonte er.
Besteht im Homeoffice eine Pflicht, Arbeitszeiten zu erfassen?
Und erforderlich ist beim mobilen Arbeiten und im Homeoffice übrigens auch eine Arbeitszeiterfassung. Dies sieht der erwähnte Gesetzesentwurf der Bunderegierung explizit vor, zum Schutz der Arbeitnehmer*innen, um laut Marx zu verhindern, „dass es zur befürchteten Verwischung von Beruf und Privatem“ komme.
Wie werden Fahrtkosten abgerechnet?
Ein weiterer interessanter Aspekt: Werden Fahrtkosten zu Terminen ab daheim oder ab dem Büro abgerechnet? Und schon wieder, war die Antwort kompliziert. Denn die Frage ist laut Stefan Marx, ob sich durchs Homeoffice der Arbeitsort ändere oder nicht. Geregelt werden sollte dies, gerade auch bei alternierendem Arbeiten, möglichst in der Betriebsvereinbarung.
Wann wird ein Arbeitsunfall daheim als solcher anerkannt?
Blieb noch die Frage des Versicherungsschutzes. „Dieser ist schlechter im Homeoffice als im Büro. Man hat dies aber zumindest inzwischen erkannt“, sagte Stefan Marx. Mit dem angedachten neuen Gesetz zum mobilen Arbeiten könnte sich dies aber ändern, im Entwurf ist vorgesehen, dass Arbeitnehmende zuhause unfallrechtlich behandelt werden sollten wie im Büro.
Bis dahin allerdings gilt der Unfallschutz nur in dem Raum, in dem die Arbeitnehmer*innen auch tatsächlich arbeiten. Wer sich indes ein Wasser aus der Küche holt und auf dem Weg dorthin stolpert, genießt, aktueller Stand, keinen Unfallschutz. Im Büro sähe dies anders aus. Der Haken dabei ist, dass der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der kompletten Wohnung und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen nehmen kann.
Schwierig wird der Nachweis eines Arbeitsunfalls unter Umständen auch, wenn Arbeitnehmende kein gesondertes Arbeitszimmer haben und zum Beispiel mit dem Laptop in der Küche sitzen. Wie lässt sich dann nachweisen, dass tatsächlich gearbeitet wurde? Der humorvoll-pragmatische, wenn auch nicht allzu praktikable Lösungsvorschlag von Geschäftsführer Dennis Amour: „Immer, wenn man im Homeoffice rumläuft, eine Akte im Arm tragen.“
Weitere Themenabende zum Thema Homeoffice
- Dienstag, 2. März, 18 Uhr bis 20 Uhr
Diskussionsrunde Homeoffice – Paradies oder Hölle?
Referent*innen: Michael Busch, Vorsitzender Bayerischer Journalisten-Verband, Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin des WSI der Hans-Böckler-Stiftung, Andrea Kümpfbeck, stellvertretende Chefredakteurin Augsburger Allgemeine, Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag
Bericht von Michaela Schneider: Arbeiten im Homeoffice: Weder Paradies noch Hölle
- Donnerstag, 4. März, 18 Uhr bis 20 Uhr
In den Lockdown – aus dem Sinn? Organisation, Kooperation und Technik
Referent: Impulsvortrag von Tobias Weidemann,Redakteur t3n und Berater, Augsburg.
Bericht von Michaela Schneider: „Tür auf, Tür zu“ funktioniert auch virtuell
- Mittwoch, 10. März, 18 Uhr bis 20 Uhr
Fit und gelassen im Homeoffice
Referentin: Dr. Christiane Stempel, Psychologin und Dozentin für Arbeits- und Organisationspsychologie an der FernUniversität Hagen
Bericht von Michaela Schneider: „Das Gefühl fehlt, ob man in der Norm ist“
- Donnerstag, 11. März, 18 Uhr bis 20 Uhr
Das FREIE am „Freien“ – Wirtschaftlichkeit und strukturelles Arbeiten
Referentin: Anne Webert, Kamerafrau, Fotografin und Vorsitzende des DJV-Fachausschusses Freie
Bericht von Michaela Schneider: Ein Gute-Laune-Vorrat im Arbeitsalltag
- Montag, 15. März
Mobiles Arbeiten, Technik und Betriebsvereinbarung. Wie sieht der Alltag aus?
Referenten:
Dirk Ceelen, Redakteur Main-Echo, Aschaffenburg
Stefan Gregor, Fotograf, Main-Echo, Aschaffenburg
Alois Knoller, Redakteur und Betriebsrat, Augsburger Allgemeine
Josef Schäfer, Redakteur und Betriebsrat, Main-Post, Würzburg, Vorsitzender der Fachgruppe Betriebs- und Personalräte
Bericht von Michaela Schneider: „Mit weitem Blick auf die Zukunft“
Zu dieser DJV-Veranstaltung können sich alle BJV-/DJV-Mitglieder anmelden über die DJV-Website:
- Mittwoch, 24. März, ab 17 Uhr
DJV-Thementage: Tarifpolitik – Homeoffice, Notlösung in der Pandemie oder Arbeitsform der Zukunft?
Referenten:
Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Christian Weihe, Justitiar des DJV Nordrhein-Westfalen
Das Titelthema unseres BJVreport 1/2021 beschäftigt sich auch mit verschiedenen Aspekten des Homeoffice.