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BR-Tarif 2024

Kein Kaufkraftausgleich für uns? Unfair!

08.07.2024

Am 06. Juni 2024 rief der BJV zum Streik vor dem Funkhaus des Bayerischen Rundfunks auf.

In der 5. Verhandlungsrunde legt der Bayerische Rundfunk ein Angebot vor - das allerdings keinen fairen Kaufkraftausgleich vorsieht.

Warum wird uns ein fairer Kaufkraftausgleich verwehrt, während der Öffentliche Dienst (ÖD) diesen erhalten hat?

Der BR sieht sich nicht in der Lage dazu, da ihm die Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen.

Was ist passiert?

ÖD als Maßstab: Die Beschäftigten im ÖD haben einen fairen Kaufkraftausgleich in Höhe von 11,2 % für 25 Monate bekommen.

Das heutige Angebot des BR: Im ersten Jahr nicht mal 50 % des ÖD-Ausgleichs, im zweiten Jahr gar nichts!

Warum ist das unfair?

  • Ungleichbehandlung: Der Abschluss im ÖD war immer für den BR der gültige Maßstab. Der ÖD hat gut abgeschlossen, jetzt sollen wir weniger bekommen!
  • Zukunft: Auch wir haben steigende Lebenshaltungskosten. Ohne fairen Ausgleich verlieren wir weiter an Kaufkraft.

Unsere Forderung:

Gleicher Kaufkraftausgleich wie im Öffentlichen Dienst!

Das BR-Angebot von heute:

  • Einmalige Erhöhung um 4,71 % ab 01.10.2024
  • bis Ende 2025 keine weitere Erhöhung
  • Ausgleich für die Leermonate vom 01.01. bis zum 30.09.2024 denkbar, aber in der Höhe nicht beziffert.

Das Ganze nur in einem Gesamtpaket mit einigen weiteren Komponenten, die aber für Euch als einzelne Beschäftigte wenig ausmachen.

Jedes Tarifergebnis fällt viel besser aus, wenn auch Du mitmachst!

Sei dabei! Deine aktive Beteiligung ist jetzt gefordert. Trau Dich mit uns!

Eure Verhandlungsdelegation von BJV, ver.di und unisono

Wir für euch – das BJV-Verhandlungsteam:

Dennis Amour, BJV-Geschäftsführer
Barbara Kammerer, Redakteurin Bayerischer Rundfunk
Ulrich Lewandowski, Syndikusrechtsanwalt BJV
Andrea Roth, stellvertretende BJV-Vorsitzende, feste Freie beim Bayerischen Rundfunk

 


 
Die Verhandlungsforderungen des BJV im Einzelnen:
  • Erhöhung der Gehälter, effektiv gezahlten Honorare, Lizenzen, Gagen sowie Vertragspauschalen in einem Gesamtvolumen von 10,5 % (mindestens 250 Euro für Volontär*innen) bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
  • Beendigungsschutz für feste Freie für die Dauer des Umbauprozesses des BR, mindestens aber bis Ende 2028.
  • Weitergehende Unterstützung der Altersvorsorge fester Freier mittels eines dauerhaften Zuschusses.
  • Strukturelle Verbesserungen hinsichtlich Ausfallzeiten fester Freier aus bestimmten Gründen wie Elternzeit, Pflegezeit, (Langzeit-)Erkrankungen.
  • Einführung von METIS (Meldesystem für Texte auf Internetseiten) Zählpixeln zur Erfassung von Onlinetexten (VG Wort).
Bayern
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