Mitgliederversammlung VG Bild-Kunst – Stimmübertragung
Die Berufsgruppenversammlung der Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst am 30. Juli 2022 in Bonn ist ein wichtiges Datum.
Am 30. Juli 2022 wird die diesjährige Berufsgruppenversammlung der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in Bonn stattfinden.
Nach der Satzung der VG Bild-Kunst hat jedes Mitglied der Verwertungsgesellschaft eine Stimme. Die Urheber von Lichtwerken oder Lichtbildern bilden als Mitglieder die Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst. In dieser Berufsgruppe sind also Fotografen, Bildjournalisten, Bildagenturen, Grafikdesigner und Fotodesigner sowie deren Verleger vertreten.
Die Mitglieder der Berufsgruppe erwarten zu Recht vom DJV, dass ihre Interessen mit Nachdruck vertreten werden können. Vergütung und Anspruchsverfolgung im Zeitalter der digitalen Bilder sind zu wichtige Themen, als dass sie durch Aufgabe der Stimmmöglichkeit vergeben werden können. Was können Sie tun?
Stimmübertragung – so einfach geht‘s
Falls Sie nicht selbst als Mitglied der VG Bild-Kunst an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, übertragen Sie Ihre Stimme bitte umgehend an den DJV durch das Stimmrechtsübertragungsformular.
Diese Stimmübertragung oder die Ihnen von der VG Bild-Kunst zugesandte Stimmübertragungskarte bitte an die im Übertragungsformular angegebene Adresse bis spätestens 20. Juli 2022 per Post zurücksenden oder faxen an 0228 241598 bzw. mailen an hob@djv.de.
Download Stimmübertragungsformular als rtf-Datei – Download als pdf-Datei
Bitte verpassen Sie nicht die Chance Ihrer Mitwirkung, stärken Sie den DJV in Ihrem eigenen Interesse! Weitere Informationen hier.
Unser Kollege Thomas Geiger ist stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Berufsgruppe II.
+++ Meldeschluss am 30. Juni 2022
Bitte beachten Sie auch den Meldeschluss für alle Mitglieder der VG Bild-Kunst, alle Berufsgruppen müssen bis 30. Juni 2022 melden.