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Fachgruppe Freie

Neue Vereinbarung der Augsburger Allgemeinen über freie Mitarbeit

20.03.2024
FAQ von
Benedikt Frank

Was Freie jetzt wissen müssen.

Freie Mitarbeiter:innen der Augsburger Allgemeinen wurden kürzlich von der Presse-Druck- und Verlags-GmbH (Mediengruppe Pressedruck) aufgefordert, eine neue Rahmenvereinbarung zu unterschreiben. Mit dem Vertrag treten die freien Kolleginnen und Kollegen weitreichende Rechte an ihren Werken ab, ohne dass dem Vernehmen nach eine bessere Honorierung dafür vorgesehen wäre. Das sorgt, auch aufgrund mangelnder Kommunikation seitens des Verlags, für Verunsicherung. Wir erklären die wichtigsten Fragen zu dem neuen Vertrag.

Muss ich den Vertrag unterschreiben?

Nein. Ihr könnt selbst entscheiden, welche Konditionen ihr akzeptiert oder nicht.

Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?

Man kann die Reaktion des Verlags nicht sicher vorhersagen. Viele Kolleginnen und Kollegen sind in Sorge, keine Aufträge mehr zu bekommen, wenn sie nicht unterschreiben. Ob der Verlag es sich allerdings leisten kann, die Beziehung zu allen seinen Freien komplett zu kappen, ist fraglich. Wenn die Freien der Augsburger Allgemeinen sich deshalb weitgehend geschlossen dafür entscheiden, die Unterschrift zu verweigern oder zunächst hinauszuzögern, ist das ein deutliches Signal an den Verlag, dass die Konditionen ohne Honoraranhebung nicht akzeptabel sind.

Auch wenn jemand über den Ablauf der Frist hinaus Zeit benötigt, um sich zu informieren oder Optionen abzuwägen, ist anzunehmen, dass der Verlag eine Unterschrift nach Ablauf noch akzeptieren würde.

Was passiert, wenn ich unterschreibe?

Mit dem Vertrag geben freie Journalistinnen und Journalisten Rechte an ihren Werken an den Verlag ab. Diese sind weitreichender als bisher. Neben dem Nutzungsrecht sichert sich die Mediengruppe Pressedruck auch ein großzügiges Bearbeitungsrecht und ein Recht, die Beiträge für die Werbung und Vermarktung zu nutzen. Diese Rechte werden für die gesamte Presse-Druck- und Verlags-GmbH abgegeben. Texte und Bilder, die etwa in der Main-Post oder im Südkurier erscheinen (die zur Mediengruppe gehören) erhalten kein Zweitverwertungshonorar. Auch wenn der Verlag in Zukunft weitere Zeitungen aufkaufen sollte, könnte er die Werke der Freien dort ohne zusätzliche Kompensation weiterverwerten. Freie, die einen ähnlichen Vorgang bereits bei der Main-Post erlebt haben, berichten von empfindlichen finanziellen Einbußen nach der Expansion des Verlags.

Diese Regelungen bestehen also einseitig zum Vorteil des Verlags, solange keine angemessene Kompensation sichergestellt wird.

Sollte ich bei der Augsburger Allgemeinen anzeigen, dass ich arbeitnehmerähnlich beschäftigt bin?

Die Mediengruppe Pressedruck und mit ihr die Augsburger Allgemeine sind tarifgebunden. Damit gilt der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen. Als arbeitnehmerähnliche:r freie:r Journalist:in (auch 12a-Freie genannt) gilt, wer in den letzten sechs Monaten durchschnittlich mehr als ein Drittel des Einkommens bei der Augsburger Allgemeinen / der Mediengruppe Pressedruck erzielt hat. Mitglieder des BJV können dann die tariflichen Mindesthonorare beanspruchen. Welche Konsequenzen dieser Status noch hat, berät unsere Rechtsabteilung BJV-Mitglieder jederzeit: rechtsberatung@bjv.de.

Den Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Freie an Tageszeitungen findet ihr hier.

Was können Freie sonst noch tun?

BJV-Mitglieder können sich mit allen Fragen zum neuen Vertrag an die Rechtsabteilung des BJV wenden: rechtsberatung@bjv.de.

Darüber hinaus ruft der BJV alle Freien, die für die Augsburger Allgemeine tätig sind, dazu auf, sich abzusprechen und ihr Vorgehen zu koordinieren. Denn die neuen Regelungen mögen zwar auf die Einzelnen bedrohlich wirken, manche sehen sich in einer Zwickmühle bzw. zur Unterschrift gezwungen. Wenn ihr euch als Betroffene jedoch zusammenschließt, stärkt das eure Verhandlungsposition. Ein aktuelles Urteil zu den gemeinsamen Vergütungsregeln an Tageszeitungen stärkt die Position beim Thema Honorare zusätzlich (siehe Pressemitteilung des DJV).

Um zu informieren und gemeinsame Handlungsoptionen zu besprechen, laden wir alle betroffenen Freien, sowohl mit als auch ohne BJV-Mitgliedschaft, zum Austausch via Zoom ein. Am Montag, den 25.03.2024 um 17:00 Uhr. Ihr könnt über diesen Link teilnehmen:

https://us06web.zoom.us/j/5354924943?pwd=dGZVeWtwSDdNZ2tMWWVwMFBIWnpLUT09

Einen zweiten Termin mit BJV-Justiziar Jakob Bürner bieten wir in der zweiten Aprilwoche an. Termin folgt.

Was können Betriebsrat und festangestellte Mitarbeiter:innen tun, um die Freien zu unterstützten?

Auch Journalistinnen und Journalisten, die festangestellt sind, können sich solidarisch zeigen. Allen, die im Betriebsrat aktiv sind, empfehlen wir die Broschüre „Was können Betriebsräte für Freie tun?“ (Link). Darüber hinaus können alle eine faire Behandlung der Freien einfordern und die Vorgänge im Betrieb thematisieren. Schließlich entlasten freie Journalistinnen und Journalisten die Redaktionen und tragen erheblich zu den qualitativ hochwertigen journalistischen Produkten bei. Solange Redakteurinnen und Redakteure keine anderslautende Dienstanweisung erhalten, können sie Freie wie gewohnt weiter beauftragen, unabhängig davon, ob sie den neuen Vertrag unterschreiben oder nicht.

Freie
Arbeitsrecht Honorare

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