Corona-Fallzahlen: Schweigende Landräte zum Reden gebracht
Auch ihre Hartnäckigkeit zahlte sich aus: Thomas Scharnagl (Redakteur Frankenpost; links) und der Chefredakteur der Verlagsgruppe Hof, Coburg, Suhl, Bayreuth (HCSB), Marcel Auermann – siehe BJVreport 4/2020
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet im Sinne der Pressefreiheit
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am Mittwoch entschieden, dass das Landratsamt Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim verpflichtet ist, der Presse Auskunft über die Zahl der seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie dokumentierten Infektionszahlen zu geben – und dies aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gemeinden im Landkreis (siehe Pressemitteilung). Damit bestätigte der BayVGH ein Urteil des Ansbacher Verwaltungsgerichts. Geklagt hatte ein freier Journalist aus der Region.
Dies ist bereits die zweite Entscheidung in Bayern, die einen Landkreis dazu zwingt, detaillierte Zahlen zu Corona-Infektionen zu veröffentlichen. Am 18. Juni 2020 hatte das Verwaltungsgericht Regensburg (siehe Pressemitteilung) auf Klage der Hofer Frankenpost hin geurteilt, dass das Landratsamt Tirschenreuth der Redaktion Auskunft erteilen muss, wie sich die Infektionszahlen auf die einzelnen Gemeinden im Landkreis verteilen (siehe Artikel im BJVreport 4/2020: Das Schweigen der Landräte).
Die stellvertretende BJV-Vorsitzende Daniela Albrecht wertete die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs als „Sieg für die Pressefreiheit: Die Kolleg*innen in den Lokalredaktionen sollten sich dadurch ermutigt sehen, ihre Ansprüche gegenüber Behörden nach dem Bayerischen Pressegesetz (BayPrG) durchzusetzen“.