Soloselbstständigenprogramm: Bei Schätzung realistische Angaben machen
Porträtbild von Jakob Bürner während der Veranstaltung
BJV-Justiziar Jakob Bürner
Fachgruppe Freie informierte zusammen mit BJV-Justiziar Jakob Bürner über die Neuauflage der Bayerischen Coronahilfe
Die Bayerische Landesregierung hat das Soloselbstständigenprogramm neu aufgelegt, nach welchem Personen in Kunst und Publizistik unter bestimmten Voraussetzungen eine Art Unternehmerlohn erhalten können. Für die Monate Januar bis Juni 2021 kann man, so man die nötigen Voraussetzungen erfüllt, wieder bis zu 1180 Euro als Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragen. Zudem für Kurzentschlossene: Noch bis zum heutigen 31. März läuft die Frist für die Monate Oktober bis Dezember 2020.
Feedback: Online-Antrag nicht so schwer
Weil die offiziellen Info-Seiten im Internet Fragen offen lassen, hatte die Fachgruppe Freie im BJV kurzfristig einen Online-Info-Abend organisiert, Vorstandsmitglied Martin Semmler moderierte. BJV-Justiziar Jakob Bürner informierte über die Neuauflage der Coronahilfe.
Beantragt werden muss diese wie schon im ersten Antragszeitraum online, er habe das Feedback erhalten, dass dies nicht so schwer sei, sagte der Jurist. Und: Das Soloselbstständigenprogramm des Freistaats sei deutlich leichter zu überblicken als die Hilfen des Bundes.
Voraussetzung: Einnahmenausfälle von mindestens 30 Prozent
Antragsberechtigt ist laut Bürner, wer in der Künstlersozialkasse ist oder aber die Voraussetzungen theoretisch erfüllt, in die KSK hineinzukommen. Des Weiteren müssen Einnahmeausfälle aufgrund der Coronapandemie von mindestens 30 Prozent im Antragszeitraum vorliegen. Als Referenzzeitraum herangezogen wird das gesamte Jahr 2019.
Das heißt laut Bürner in der Praxis: Die Jahreseinnahmen 2019 sind durch zwölf zu teilen und dann wiederum um die Anzahl der Antragsmonate zu multiplizieren. Als Maximalbetrag werden 1180 Euro ausgeglichen, lag der Umsatzrückgang darunter, reduziert sich der Betrag entsprechend.
Sollte aus bestimmten, klar definierten Gründen – wegen Krankheit zum Beispiel oder weil ein Angehöriger gepflegt wurde – 2019 nicht als Vergleichsjahr taugen, besteht die Möglichkeit, den Referenzzeitraum zu verschieben.
Nur ein Antrag 2021 möglich – eventuell Schätzung nötig
Vielleicht der wichtigste Hinweis in der FREIstunde: Im Antragszeitraum Januar bis Juni 2021 darf im Zuge des Soloselbstständigenprogramms nur ein einziger Antrag gestellt werden. Das bedeutet: Wer den Antrag schon zum jetzigen Zeitraum stellt, muss den Umsatz für die Monate April, Mai und Juni schätzen. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2021.
Empfehlung: Realistische Angaben machen
Mehrfach empfahl Bürner, den Antrag korrekt auszufüllen und vor allem bei einer Schätzung realistische Angaben zu machen. Seine Erfahrung: Die bayerischen Hilfen seien schneller ausgezahlt worden als die Hilfen des Bundes, dann jedoch auch strenger überprüft worden. „Sehr konservativ rechnen, aber so, dass ich im Fall der Fälle erklären kann, wie ich auf die Rechnung kam“, lautete seine Empfehlung aus anwaltlicher Sicht.
Kosten für Steuerberater werden erstattet
Zudem gut zu wissen: Die Hilfe eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin kann in Anspruch genommen werden. Und so die Höhe der entstehenden Kosten angemessen ist, werden diese zusätzlich zu den maximal 1180 Euro erstattet. Was „angemessen“ bedeutet, wird laut Bürner allerdings nicht genauer definiert.
Kumulieren mit Bundeshilfe möglich
Und ein weiterer wichtiger Punkt: Das Soloselbstständigenprogramm kann mit der Neustarthilfe des Bundes kumuliert werden. Lediglich Mehreinnahmen dürfen dadurch nicht entstehen, das heißt mehr „Verdienst“ durch Hilfsprogramme als Einkünfte im Referenzzeitraum.
BJV berät, auch Hotline des Freistaats hilft weiter
Mehr zum Soloselbstständigenprogramm unter bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm. Wer weitere Fragen hat kann sich an die Rechtsabteilung des BJV wenden, Telefon 089 5450418-0 oder auch bei der eigens eingerichteten Hotline des Freistaates anrufen unter 089 21851942.
Michaela Schneider
+++ Corona-Hilfen: Weiterer Informationsabend für freie Journalist*innen
Die gut besuchte FREIstunde EXTRA zum Soloselbstständigenprogramm des Freistaats Bayern hat bei Kolleginnen und Kollegen Fragen nach der Bundeshilfe für künstlerische Berufe („Neustarthilfe“) offen gelassen.
Neu war dabei für viele, dass unter Umständen beide Hilfen parallel in Anspruch genommen werden können, es aber wichtig sein kann, auf die Reihenfolge und den Zeitpunkt der Beantragung zu achten. Darum hat die Fachgruppe Freie einen weiteren Online-Info-Abend mit BJV-Anwalt Jakob Bürner organisiert und lädt am Dienstag, 20. April, ab 18 Uhr zu einer weiteren FREIstunde EXTRA via Zoom ein (Mitglieder erhalten rechtzeitig eine Einladung.)