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Tarifverhandlungen, 3. Runde: Kein neues Angebot vom BR

18.07.2022

Hauptgebäude des Bayerischen Rundfunks am Rundfunkplatz in München

Die Tarifverhandlungen mit dem Bayerischen Rundfunk werden am 16. und 30. September fortgesetzt

Konstruktive und konfrontative Gespräche aber noch kein Ergebnis und kein neues Angebot – Fortsetzung Mitte September

Wir Gewerkschaften betonten geschlossen, dass eine Laufzeit von 12 Monaten von großer Wichtigkeit ist, um flexibel auf das Inflationsgeschehen und die unklare wirtschaftliche Perspektive reagieren zu können. Dies erwarten unsere Mitglieder.

Der BR verwies auf sein Angebot, das eine Laufzeit von 24 Monaten vorsieht und kündigte an, dass soweit eine kürzere Laufzeit überhaupt eine Option wäre, er diese nur unter Bedingungen anbieten würde: Er wolle keine reine Verhandlungsrunde über tabellenwirksame Erhöhungen.

Stattdessen verlangt er, Verhandlungen zu den eingebrachten Gegenforderungen seiner priorisierenden Agenda aufzunehmen. Insbesondere müsse die Tarifierung des einseitig eingeführten Honorierungssystems zur Redaktionellen Mitarbeit, die Befristungsverlängerungen für ANÜ-Beschäftigte und sachgrundlos befristet Beschäftigte sowie die Bereitstellung von Geldmitteln
für Weiterbildungen geregelt werden.

Für den Fall einer kürzeren Laufzeit ist die Vorstellung des BR die, dass dann bestimmte Festlegungen (z. B. aus den vorgenannten Gegenforderungen) für die auf die 12 Monate folgenden Tarifrunden getroffen werden müssten.

Die exakte Ausgestaltung der Gegenforderungen ist derzeit noch unklar. Die Gewerkschaften werden diese Bedingungen genau prüfen. Allerdings sind die angebotene, einzige lineare Steigerung der Gehälter und effektiv gezahlten Honorare um 2,8 % erst zum 1.04.2023 einerseits und eine Einmalzahlung in Höhe von 650 € für Auszubildende / Volos sowie 1.500 € für Festangestellte in GG 1 bis GG 10 (bei Teilzeit anteilig) und für 12a-Freie pro Person mit Einkommen bis zu 50 Tsd.-Euro bzw. 1.500 € für Festangestellte ab GG 11 bis GG 18 (bei Teilzeit anteilig) wie auch für 12a-Freie pro Person mit Einkommen über 50 Tsd.-Euro andererseits bei einer Gesamtlaufzeit von zwei Jahren weiterhin absolut unzureichend.

Wir lehnen Einmalzahlungen, die statt tabellenwirksamer Erhöhungen angeboten werden, weiterhin ab. Im Ergebnis werten wir die Überlegungen des Arbeitgebers, sich gegebenenfalls auf eine Laufzeit von 12 Monaten einzulassen, als einen Schritt in die richtige Richtung. Der Ausgang dieser Entscheidung bleibt jedoch ungewiss.

Die Verhandlungen am Freitag bestanden zu einem großen Teil aus organisatorischen Festlegungen, um die aufgerufenen Themen besser bewältigen und die jeweilige Verhandlungsbereitschaft vorab sondieren zu können.

So wurde eine Arbeitsgruppe geschaffen, in der über die Sommermonate in mehreren Runden über das „Neue Honorierungssystem zur Regelung der Redaktionellen Mitarbeit für 12a- Freie“ gesprochen werden soll.

Ziel der Gewerkschaften ist es zu eruieren, welche Änderungen und nicht abgesprochenen Weiterentwicklungen es seit dem Abbruch der Verhandlungen durch den BR gegeben hat, um dann zu beurteilen auf welcher Basis es einen tariflichen Abschluss geben kann.

Außerdem sollen die Rückmeldungen, die ihr an BJV und ver.di seit der
einseitigen Einführung gerichtet habt, rückgespiegelt und als Grundlage der Verhandlungen dienen.

Unser Ziel ist es, mit entsprechenden Nachbesserungen tatsächlich zu einem tarifierbaren Modell für die „Redaktionelle Mitarbeit“ zu kommen, das als funktionales, verständliches Honorierungssystem funktioniert und dass dabei auch die finanziellen Aspekte nicht vernachlässigt werden.

Eine weitere Arbeitsgruppe wird sich über die Sommermonate mit Themen der Klangkörper des BR befassen. Zur Erklärung: Die Vergütung der Sängerinnen und Sänger des Chors des Bayerischen Rundfunks liegt trotz akademischer Ausbildung deutlich unter dem Gehalt der Orchestermusiker. Die Wettbewerbsfähigkeit des Symphonieorchesters des Bayerischen Rundfunks sowie des Münchner Rundfunkorchesters gegenüber konkurrierenden Klangkörpern ist aufgrund der geringeren Vergütung gefährdet. In der Arbeitsgruppe soll insbesondere evaluiert werden, in welchem Verhältnis die Vergütung des Symphonieorchesters des Bayerischen Rundfunks und des Münchner Rundfunkorchesters zu den übrigen Rundfunkklangkörpern sowie die Vergütung des Chors zum Münchner Rundfunkorchester stehen.

Die Gewerkschaften und die Arbeitgeberseite verständigten sich zudem darauf, in den kommenden Verhandlungsrunden die Vorstellungen der Arbeitgeberseite zur zeitlichen Ausweitung der sachgrundlosen Befristungen (bis 6 Jahre) und die Verlängerung der
Arbeitnehmerüberlassung (max. bis 36 statt 18 Monate) zum Thema zu machen. Beide Komplexe werden von den Gewerkschaften allerdings kritisch betrachtet.

Der Arbeitgeberseite muss klar sein, dass die gewünschten Regelungen nur mit Zustimmung der Gewerkschaften umgesetzt werden können und eine Form der Kompensation für die befristet Beschäftigten
erfolgen muss. Ein Paket an entsprechenden Gegenleistungen des BR werden die Gewerkschaften in der Sommerpause erarbeiten.

Die Verhandlungen am Freitag, den 15.07.2022 waren insgesamt konstruktiv. Die Arbeitgeberseite muss sich jedoch nach den Sommerferien endlich deutlich bewegen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind beide Seiten weit voneinander entfernt. Trotz der bisher guten Verhandlungsatmosphäre gibt es derzeit kaum Verhandlungsergebnisse.

Dies muss sich nach den Sommerferien schnell ändern. Die nächsten Verhandlungstermine finden am 16. und am 30. September 2022 statt.

Eure Verhandlungsdelegationen von DOV, BJV und ver.di

Der BJV hat folgende Tarifforderung aufgestellt:

Festangestellte:

  • Erhöhung der Gehälter in einem Gesamtvolumen von 6 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

12a Freie:

  • Erhöhung der effektiv gezahlten Honorare, Lizenzen, Gagen sowie Vertragspauschalen um 6 % und eine ebensolche Erhöhung der Mindest- und Höchsthonorare des Honorar-rahmens bei einer Laufzeit von 12 Monaten; entsprechende Erhöhung der Cluster.
  • Verbesserung der Fortbildungsmöglichkeiten für Freie Mitarbeiter und Erhöhung der Fortbildungsvergütung.
  • Angleichung der Tageshonorare der festen Freien an die Tagessätze der vergleichbaren Festangestellten.

Volontär*innen:

  • Erhöhung der Vergütung um 6 %, mindestens aber 100 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten

Tarifinfo zur 3. Runde als PDF

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