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Allein in Bayerns Tageszeitungen ist schon jeder zweite Fotovermerk falsch – gar keine Namensnennung geht überhaupt nicht!
Foto: 
/Collage: Thomas Geiger

BJV-Landesvorstand

Fotografen haben Namen – auch bei Fotowettbewerben!

Gewerkschaften fordern Änderung der Teilnahmebedingungen beim Wettbewerb „Pandemie in Pixeln“

München, 19.06.2020

Die Journalistengewerkschaften Bayerischer Journalisten-Verband e.V. (BJV) und dju Deutsche JournalistInnen-Union in ver.di Bayern bewerten die Idee des Fotowettbewerbs „Pandemie in Pixeln“ grundsätzlich als positiv.

Die Veranstalter, das Klinikum Nürnberg, die Paracelsus Medizinische Privatuniversität, die Technische Hochschule Nürnberg und LEONARDO – Zentrum für Kreativität und Innovation, wollen damit „ein fotografisches Panorama der Pandemie“ erstellen und „möglichst vielfältige Bilddokumente dieser außergewöhnlichen Zeit sammeln“.

Doch die Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb sind aus gewerkschaftlicher, aber auch aus urheberrechtlicher Sicht völlig inakzeptabel, da sie von den Teilnehmer*innen den Verzicht auf die Nennung ihres Namens verlangen.

Wörtlich heißt es dazu dort in Punkt 3.7.: „Der Teilnehmer verzichtet auf sein Recht auf Namensnennung, mit Ausnahme von Verwendungen der eingereichten Werke, die zur Bekanntgabe der Gewinner dienen.“

BJV und dju Bayern fordern die Veranstalter gemeinsam auf, diesen Passus zu ändern (https://www.pandemiepixel.de/rechtliche-hinweise/) und an die allgemein anerkannten Regeln des Umgangs zwischen Urhebern und Nutzern anzupassen.

„Für uns ist dieser Passus 3.7. völlig inakzeptabel, der Name des Bildautoren gehört grundsätzlich zuseinem Werk“, sagt Heinz Wraneschitz, Co-Landessprecher dju in ver.di Bayern. „Diese Formulierung in den Teilnahmebedingungen widerspricht klar dem Namensnennungsrecht aus § 13 UrhG“, betont Thomas Geiger, Vorsitzender der Fachgruppe Bildjournalisten im BJV. „Die Forderung, auf die Nennung des Fotografennamens zu verzichten, ist unanständig. Schließlich sind Fotograf*innen auch wirtschaftlich darauf angewiesen, dass ihr Name mit ihrem Werken in Verbindung gebracht werden kann!“

Für die Namensnennung setze sich der BJV auch mit seiner jährlichen Aktion „Fotografen haben Namen“ (siehe auch BJVreport 3/2020, S. 38: „Jeder zweite Bildvermerk ist falsch“) ein.

München, den 25. Juni 2020

Heinz Wraneschitz
Co-Landessprecher dju in ver.di

Michael Busch
BJV-Vorsitzender

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