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Collage mit falschen Fotovermermerken in Tageszeitungen
Jeder zweite Fotovermerk in Bayerns Tageszeitungen ist falsch
Foto: 
Collage Thomas Geiger

Fachgruppe Bild

Fotografen haben nur manchmal Namen

Über 2400 Bildvermerke bayerischer Blätter im BJV-Check – bundesweit ist Bayern vorn

München, 13.06.2019

Der 3. Mai 2019 war der Internationale Tag der Pressefreiheit. Dieses Datum hat der DJV in diesem Jahr für seine Aktion „Fotografen haben Namen“ gewählt. Der BJV wertete dafür 23 bayerische Tageszeitungen, die noch über eine eigene Redaktion verfügen, aus und checkte, ob die am 3. Mai erschienenen Fotos auch einen korrekten Bildvermerk trugen. Das Ergebnis ist ernüchternd.

Jeder zweite Bildvermerk in den Ausgaben vom 3. Mai 2019 ist falsch, weil der Name des Fotografen nicht genannt wird oder sich die Bilder bei Sammelvermerken nicht einem bestimmten Fotografen zuordnen lassen. Dieser schlechte Wert (50,5 Prozent Richtige) entspricht exakt dem aus 2018.

Fränkische Landeszeitung auf Platz 1
Welche Zeitung hat es nun in der BJV-Auswertung 2019 nach ganz oben geschafft? In der Rangliste der bayerischen Aktion „Fotografen haben Namen“ steht die Fränkische Landeszeitung aus Ansbach mit acht von zehn Richtigen (80,6 Prozent) nach 2018 erneut auf Platz 1, knapp vor der Würzburger Main-Post (71/89; 2018: Platz 4) und den Nürnberger Nachrichten (65/84).

Die rote Laterne hält wie im Vorjahr die Münchner tz. Die Rangliste der Sieger und Verlierer im BJV-Check „Fotografen haben Namen 2019“ finden Sie in der Ausgabe 3/2019 des BJVreport (Download als PDF).

Doppeltes Honorar als Schadenersatz
Es liegt nicht im Belieben von Agenturen oder Redaktionen, wie der Fotovermerk aussieht. Paragraf 13 des Urhebergesetzes bestimmt eindeutig, dass der Name des Fotografen unter seinem Werk genannt werden muss. Und das kann nicht einmal durch das Kleingedruckte abbedungen werden.

Einzige Ausnahme: Der Bildjournalist verzichtet ausdrücklich auf die Namensnennung, etwa um sich selbst zu schützen. Bei Verstößen kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Nach der Rechtsprechung in Höhe von 100 Prozent des für die jeweilige Nutzung angemessenen Honorars. (Der BJV berät betroffene Mitglieder und bietet Rechtsschutz.)

Bayerische Blätter im bundesweiten Vergleich
Die vom BJV erhobenen Daten fließen in die DJV-Auswertung ein. Ende Juni wird sich zeigen, wie die bayerischen Zeitungen im bundesweiten Vergleich abschneiden. Wir berichten darüber auf der BJV-Website.
+++ Aktualisierung 27.06.2019: Der DJV meldet in einer Pressemitteilung: „Drei bayerische Tageszeitungen haben am häufigsten die Namen der Bildjournalisten genannt, deren Fotos veröffentlicht wurden. Bei den Titeln handelt es sich um die Fränkische Landeszeitung, die Main-Post und die Nürnberger Nachrichten.“ „Schlusslicht“ bei der Nennung der Fotografen ist die Berliner B.Z., dort wurden am Stichtag nur sieben Prozent der veröffentlichten Bilder ordnungsgemäß mit einem Fotografennamen versehen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Website des DJV: Fotografen haben Namen 2019.

Selber Hinweise geben
Auf der Facebook-Seite „Fotografen haben einen Namen“ informieren wir ganzjährig zu diesem Thema, Sie können uns dort gerne auf entsprechende Verstöße hinweisen.

Maria Goblirsch

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