bjvuverlag_jimalbrightfoto_260215_83_1_0.jpg

Akzeptables Ergebnis bei der Gehaltsrunde 2015
Foto: 
Jim Albright

BJV-Geschäftsstelle

Gehaltsrunde 2015 beim Bayerischen Rundfunk beendet

Gewerkschaften erreichen ein akzeptables Ergebnis

München, 25.09.2015

Diese Gehaltsrunde war unter besonders schlechten Vorzeichen gestartet: Das Spardiktat, das die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Rundfunkanstalten aufzwingt und damit ohne jegliches Mandat in die Tarifhoheit eingreift, aber auch massive Sparvorstellungen des Bayerischen Rundfunks selbst ließen kaum einen Spielraum.

Wir mussten in diesem Rahmen einen fairen Abschluss für die Festangestellten und Volontäre, die festen-freien Mitarbeiter und die Rentner erreichen. Dies war äußerst schwierig und langwierig. Orientieren mussten wir uns wie Abschlüsse bei anderen ARD-Anstalten am Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes.

In diesem Rahmen haben wir ein akzeptables Ergebnis erreicht und die bestehenden Spielräume ausgeschöpft. Insbesondere ist es uns gelungen, den HoLi-Faktor zumindest auf Redaktionsebene wieder zu etablieren und eine effektive Tariferhöhung bei den 12a-Freien sicherzustellen.

Hier die Eckdaten in Kürze, detaillierte Informationen finden Sie in der Vereinbarung über die Veränderung des Tarifvertrags des Bayerischen Rundfunks (PDF, sechs Seiten, 1,9 MB).

  • Die Gehälter der Festangestellten und die Betriebsrenten werden ab 01.11.2015 um 2% und ab 01.06.2016 um weitere 2% erhöht.

  • Die festangestellten MitarbeiterInnen erhalten darüber hinaus eine Einmalzahlung von € 548 pauschal – also ohne Ansehung der Gehaltsgruppe – jedoch dem jeweiligen Teilzeitbeschäftigungsgrad angepasst.

  • Die Honorare der 12a-MitarbeiterInnen, also auch der PauschalistInnen, werden ab 01.11.2015 um 2,1% und ab 01.04.2016 um weitere 2,3% erhöht. Außerdem erhalten sie eine Einmalzahlung in Höhe von € 243 pauschal. MitarbeiterInnen, die sich in Elternzeit befinden, erhalten diese Einmalzahlungen ebenfalls, sobald sie aus der Elternzeit zurückkehren.

    Ein absolutes Novum seit Abschaffung des HoLi-Faktors und ein echter Verhandlungserfolg ist die Erhöhung der Effektivhonorare. Der BR wird seine Redaktionen anweisen, die bisher gezahlten Honorare und Pauschalen bei Leistungserbringungen ab dem 01.11.2015 und ab 01.04.2016 jeweils um den Prozentsatz der Tarifsteigerungen anzuheben. Sollte dies unterbleiben, sind wir dringend auf Ihre Rückmeldung angewiesen! Nur so können wir überprüfen und nachvollziehen, ob der BR sich an unsere Vereinbarungen hält.

  • Für GagenempfängerInnen gilt, dass sämtliche Gagen ab 01.11.2015 um 2% und ab 01.06.2016 um weitere 2% erhöht werden. Außerdem erhalten auch die GagenempfängerInnen eine Einmalzahlung in Höhe von 2% der Summe der für die Monate Juni.

  • Die Vergütung für PraktikantInnen, HospitantInnen, VolontärInnen und wissenschaftliche DokumentarInnen werden ab 01.11.2015 um 2,1% erhöht und ab 01.06.2016 um weitere 2,3% angehoben. VolontärInnen und wissenschaftliche DokumentarInnen erhalten außerdem Einmalzahlungen in Höhe von je € 208. Die Vergütung von Auszubildenden wird ab 01.11.2015 um € 30 und ab 01.06.2016 um weitere € 30 angehoben. Darüber hinaus erhalten Auszubildende eine Einmalzahlung in Höhe von € 173. Bei den jeweiligen Einmalzahlungen erfolgt nur eine anteilige Zahlung, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht den gesamten Zeitraum vom 01.06.2015 bis 31.10.2016 bestand.

Die Tariferhöhungen bei den Festangestellten und RentnerInnen weist eine Differenz zur Honorarerhöhung der 12a-MitarbeiterInnen auf. Diese Differenz hat den Hintergrund, dass der BR ursprünglich erreichen wollte, die Betriebsrenten von den Tariferhöhungen vollständig abzukoppeln. Da Verhandlungen zum Thema der Altersversorgung unserer Ansicht nach ausschließlich auf ARD-Ebene geführt werden müssen, haben wir uns nun auf eine Nachzahlungsvereinbarung geeinigt, die vorsieht, dass die Differenz zu einer Tariferhöhung von 2,1% zum 01.06.2015 und weiteren 2,3% zum 01.06.2016 als pauschale Einmalzahlung in Höhe von € 289 an die Festangestellten zu zahlen ist, wenn Änderungen in den Versorgungssystemen bis zum 31.03.2017 unterzeichnet werden.

Die Laufzeit dieses Tarifvertrages beträgt 24 Monate vom 01.04.2015 bis 31.03.2017.

BJV-Newsletter abonnieren!

Hier können Sie unseren kostenfreien Newsletter abonnieren. Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse an. Das System sendet an diese Adresse einen Link, mit weiteren Informationen zum Abschluss der Anmeldung.