Was machen, wenn man Opfer von Hate Speech ist? Strafanzeige stellen, empfiehlt Rechtsanwalt Jun
Foto: Michaela Schneider

Bezirksverband München – Oberbayern

„Die Hassspirale schraubt sich im Netz nach oben“

BJV-Diskussion: Wie können Politik, Justiz und Journalisten mit dem Hass im Internet umgehen?

München, 23.10.2019

Anfang der Woche startete das Pilotprojekt „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“. Federführend auf den Weg gebracht hatte es Bayerns Staatsminister der Justiz.

Bei der Podiumsdiskussion des BJV „Einfach nur hassen – Hate Speech im Netz“ im Münchner Presseclub diskutierte Georg Eisenreich, seit einem Dreivierteljahr in besagtem Amt, nun mit dem Journalisten und Blogger Richard Gutjahr, der selbst Opfer von Hassrede bis hin zu Morddrohungen gegen sich und seine Familie wurde (siehe umfangreiche Dokumentationen in seinem Blog), sowie mit dem Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun. Der Fachanwalt für IT-Recht macht immer wieder von sich Reden, weil er Hate-Speech-Opfer vertritt und mehrfach Klagen gegen Facebook auf den Weg gebracht hat. BJV-Vorsitzender Michael Busch moderierte.

Prüfbitte an die Staatsanwaltschaft
Zunächst ein Blick auf das Pilotprojekt des Justizministeriums. 16 Medienhäuser beteiligen sich bislang. Ziel ist es, dass Redaktionen Hasskommentare anzeigen, ehe sie sie löschen. „Das machen sie aber nur, wenn es unkompliziert funktioniert“, sagt Eisenreich.

Und so gibt es nun zum einen mit der Staatsanwaltschaft 1 in München einen direkten Ansprechpartner. Und entwickelt wurde ein Tool, so dass Redaktionen nur einen Screenshot des Hassposts machen und ein Formular ausfüllen müssen sowie die Meldungen dann direkt online abschicken können. Dabei brauchen die Medienhäuser nicht selbst Strafanzeige zu erstatten, es genügt eine Prüfbitte an die Staatsanwaltschaft.

Angeregt hat Bayerns Justizministerium zudem auf Bundesebene, dass Hasskommentare im extremistischen Bereich immer im öffentlichen Interesse liegen sollten, so dass es keine private Strafanzeige mehr braucht, um dagegen direkt vorzugehen.

Entstanden sei „eine Art Schattenstaat“
Auch früher waren Hassbriefe auf dem Schreibtisch für manchen Journalisten an der Tagesordnung. Hassrede im Netz aber hat eine völlig andere Qualität, wie Richard Gutjahr veranschaulichte. Diese Angriffe geschähen koordiniert, gezielt und hochgradig schlau.

Der Journalist spricht „von einer Art Schattenstaat“, der sich gebildet habe. „Da sind Polizisten, Anwälte und Co. dabei. (…) Das Vakuum, das durchs Netz entstanden ist, füllen die mit Bauernschläue aus.“

Und, anders als früher, geschähen Angriffe heute öffentlich und laden zum Mitmachen ein. „Die Hassspirale schraubt sich im Netz nach oben“, sagte der Journalist. Wer vorherige Kommentare toppe, werde durch Facebooks „Hassalgorithmen“ mit Sichtbarkeit belohnt. Abgestufte, nuancenreiche Debatten indes wanderten nach unten. „Rausschreien passiert heute im Netz. Und es bleibt da, auch wenn es aus dem Affekt heraus passiert ist“, sagte Gutjahr.

Das bestätigt auch Chan-jo Jun: „Hetze im Netz ist nicht weniger, sondern mehr gefährlich.“ Was die Opfer von Hassrede gleichzeitig nicht selten erlebten und entsprechend frustriere: Strafanzeigen würden eingestellt – die Hetzer machten weiter.

Oft scheitert es an der Ermittlung der Urheber
Damit ist ein Kernproblem angesprochen, denn hier macht Facebook selbst nicht selten einen Strich durch die Rechnung. „Es reicht nicht, wenn eine Strafanzeige vorliegt. Wir müssen den Urheber ermitteln“, erklärte Eisenreich. Zwar bestehe nach der Strafprozessordnung ein Auskunftsanspruch, Facebook verweise aber gern auf seinen Sitz und Serverstandort in Irland und darauf, dass ein Rechtshilfeansuchen ans Ausland gestellt werden müsse. Das dauere in der Regel lange, oft zu lange.

„Wie Macron das geschafft hat, prüfen wir“
Eisenreich nennt zwei Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken: Die eine wäre, Facebook – wie in Frankreich geschehen – zum Kooperieren zu bewegen. „Wie Macron das geschafft hat, prüfen wir“, sagte der Justizminister. Die zweite bedeute zu überlegen, wie man rechtlich nachsteuern könne, um an jene Daten zu gelangen, die man für eine Strafverfolgung benötige.

„Das Grundgesetz ist unglaublich gut“
Jurist Jun hat eine klare Meinung: „Lasst uns endlich nachschärfen und Facebook mit Strafgeldern belegen.“ Die grundsätzliche Frage sei: „Wollen wir nach dem Grundgesetz leben oder nach den AGB von Facebook?“

Wie sich Menschenwürde und Meinungsfreiheit in Einklang bringen lassen, stehe in Artikel 1 und 5 des Grundgesetzes. „Dieses ist unglaublich gut und, obwohl schon 1949 veröffentlicht, 1:1 anwendbar aufs Netz. Wir machen es nur nicht“, beklagte Jun. Gutjahr brachte die juristische Schieflage mit Zahlen auf den Punkt: Einem Taxifahrer den Vogel zu zeigen, werde mit 500 Euro aufwärts belegt. „Wünscht man meine Familie ins Konzentrationslager, kostet das 283 Euro.“

Immerhin: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs besteht die Möglichkeit, soziale Medien zu verpflichten, wort- und sinngleiche Hassposts zu löschen. Eine entsprechende Rechtsgrundlage in Deutschland gibt es bislang nicht, Eisenreich hat aber nach eigenen Worten bereits einen Antrag gestellt, den Spielraum auf Bundesebene auszunutzen, den das EUGH-Urteil biete.

„Wir müssen die Meinungsfreiheit erhalten“
Anwalt Chan-jo Jun appellierte zudem an Medien wie Politik, sich um einen echten Diskurs zu bemühen. Scharfe Kritik gerade auch von Journalisten blieb seinerzeit nicht aus gegen das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG), das Konzerne wie Facebook verpflichten sollte, schneller gegen strafbare Postings vorzugehen.

Manch einer deutete dies als Eingriff in die Meinungsfreiheit. Jun fordert, nicht nur zu löschen, sondern etwa auch über den Umgang mit Falschentscheidungen zu reden. Eisenreichs Credo: „Wir müssen die Meinungsfreiheit erhalten. Aber dort, wo die Grenze des Strafbaren überschritten wird, muss der Staat handeln.“

Wie aber damit ganz konkret umgehen, wird man selbst Opfer von Hassrede im Netz? Strafanzeige stellen, empfiehlt Rechtsanwalt Jun. Oft machten Täter Fehler und man könne sie doch belangen. Und: Er spricht von einer „Leuchtturmfunktion, wenn die Täter sehen, dass etwas getan wird.“

Praktischer Tipp: Die Machtverhältnisse umdrehen
Richard Gutjahr macht inzwischen noch etwas anderes: Er fertigt einen Screenshot des Hasskommentars an – und postet diesen direkt unter den Screenshot des Hasskommentars. Der Täter weiß dann, dass Beweise gesichert wurden. „Damit drehen sich die Machtverhältnisse um“, erläuterte der Journalist sein ungewöhnliches Vorgehen. Seitdem er das mache, hätten Leute teilweise ihr gesamtes Facebook-Konto gelöscht – aus Angst vor Strafverfolgung.         

Michaela Schneider

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