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Klarheit für die GagenarbeitnehmerInnen beim Bayerischen Rundfunk
Foto: 
Jim Albright

Fachgruppe Rundfunk

Neuer Tarifvertrag für GagenarbeitnehmerInnen beim BR

Worauf Gagisten achten müssen und der Vertrag zum Download

München, 07.08.2015

Die Endfassung des neuen Tarifvertrags für Gagenarbeitnehmer/innen beim Bayerischen Rundfunk (GAN-TV) ist ausverhandelt. Am Montag einigten sich BR, BJV und ver.di auf eine unterschriftsreife Fassung, zu der die entsprechenden Gremien noch zustimmen müssen; dies wird für Ende September erwartet. Der Tarifvertrag ist so ausgestaltet, dass der einzelne Gagenempfänger die Wahl haben wird, in den Anwendungsbereich aufgenommen zu werden. Derzeit arbeiten beim Bayerischen Rundfunk circa 800 Gagenempfänger, die meisten von ihnen in Teilzeit.

Gagisten beim BR
Seit Jahrzehnten arbeiten im Bayerischen Rundfunk Gagisten, insbesondere in den Bereichen Graphik, Kamera, Schnitt und Ton. Allerdings hat sich diese Beschäftigungsform, die in freier Mitarbeit und auf Basis einer Tagesgage erfolgt, im Laufe der Zeit derart verselbständigt, so dass sie nicht mehr nur in den genannten Kernbereichen zu finden ist. Ursprünglich für Beschäftigungsspitzen wie z.B. Sport- oder Oktoberfestberichterstattung gedacht, führte das Konstrukt letztlich immer mehr dazu, Personal- und Sachkosten nicht adäquat zu trennen.

Neue Möglichkeiten für Gagisten
Nach langen und zähen Verhandlungen haben die Gagenempfänger jetzt die Möglichkeit ein festes Arbeitsverhältnis mit dem BR auf Basis ihrer bisherigen Beschäftigung einzugehen, auf das der Tarifvertrags für Gagenarbeitnehmer/innen (GAN-TV) Anwendung findet. Dieses Festanstellungsverhältnis bietet einerseits eine stete Beschäftigung und Bezahlung sowie soziale Sicherheit, andererseits können aufgrund des besonderen Sachverhalts nicht alle Regelungen des Manteltarifvertrags in vollem Umfang gelten.

Individuelle Vertragsangebote
Der BR wird nach Unterzeichnung durch alle Beteiligten voraussichtlich Anfang Oktober den einzelnen Gagenempfängern ein individuelles Vertragsangebot unterbreiten, indem er die von ihm erhobenen Daten der Beschäftigung berücksichtigt hat.

Beratung durch den BJV
Hier lohnt es sich genauer hinzuschauen: Wurden wirklich alle Beschäftigungszeiten erfasst? Können Härtefallzeiten geltend gemacht werden? Welche Auswirkung auf die Altersversorgung bestehen? Und natürlich: Ist dieses neue Beschäftigungsverhältnis, auf das der GAN-TV Anwendung findet, für Sie insgesamt von Vorteil? Sobald Ihnen das erste Vertragsangebot des BR vorliegt, melden Sie sich bitte bei unserem Rechtsschutz und lassen Sie sich von uns beraten. Den neuen Tarifvertrag für Gagenarbeitnehmer/innen (GAN-TV) finden Sie hier zum Download (PDF, 24 Seiten, 146KB).

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