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Schutzkodex für Journalist*innen: Medienhäuser in der Pflicht
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Werner Siess, Collage: DJV.de

BJV-Geschäftsstelle

Schutzkodex für Journalisten: Medienhäuser in der Pflicht

Unter schutzkodex.de gibt es Informationen, welche unterstützenden Maßnahmen der Kodex umfasst

München, Berlin, 26.01.2022

Journalistinnen und Journalisten in Deutschland können sich ab sofort online darüber informieren, ob ihr Medienhaus dem Schutzkodex für bedrohte Medienschaffende beigetreten ist.

Unter der URL www.schutzkodex.de finden sie Informationen, welche unterstützenden Maßnahmen der Kodex umfasst. Zudem werden dort Termine für Online-Treffen Betroffener bekanntgegeben.

Ein Bündnis aus Journalistenorganisationen, Mediengewerkschaften und Beratungseinrichtungen hatte den Schutzkodex im April vergangenen Jahres ins Leben gerufen. Medienhäuser, die sich dem Kodex angeschlossen haben, erklären sich dazu bereit, bestimmte Standards zum Schutz ihrer Mitarbeitenden umzusetzen.

Der Kodex umfasst ein Dutzend praktische Maßnahmen wie feste Ansprechpersonen bei den Arbeitgebern sowie psychologische und juristische Unterstützung der Betroffenen bei verbalen und körperlichen Gewalterfahrungen. „Gewalt, Übergriffe und Beleidigungen gegen Journalisten werden eher mehr als weniger“, stellt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall fest. „Da ist es umso wichtiger, dass sich die Medienhäuser zu ihrer Verantwortung bekennen.“

Dem Schutzkodex hatten sich zum Start bereits die dpa, die taz, Zeit und Zeit online, der Spiegel und die Frankfurter Rundschau angeschlossen. Neu hinzu gekommen ist seitdem die Südwestdeutsche Medien Holding, zur der auch die Süddeutsche Zeitung gehört.

Für Journalisten, die zur Zielscheibe von Hass und Hetze werden, ist die Bedrohung psychisch sehr belastend. Häufig machen die Angriffe auch vor Familienmitgliedern nicht Halt. Der Schutzkodex beinhaltet daher auch juristische und psychologische Unterstützung für die Familien der Betroffenen.

Wenn im Rahmen von Berichterstattung und Recherche mit körperlichen Angriffen zu rechnen ist, verpflichten sich die Medienhäuser zur Begleitung durch Sicherheitspersonal.

Der Initiative für den Schutzkodex gehören an: die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Neuen deutsche Medienmacher*innen e.V., Reporter ohne Grenzen e.V. und der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG e.V.).

Quelle: DJV-Pressemitteilung vom 26. Januar 2022: Schutzkodex für Journalisten: Medienhäuser in der Pflicht

Schlagworte:

Pressefreiheit

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