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Warnstreik beim Aschaffenburger "Main-Echo" am 17.05.2016
Foto: 
Stefan Gregor

BJV-Geschäftsstelle

Streikunterstützung aus dem DJV-Streikfonds

DJV-Mitglieder können für ihre Verdienstausfälle Streikgeld beantragen

München, 18.05.2016

Für Verdienstausfälle, die durch die Teilnahme an Streiks entstehen, gewährt der DJV seinen Mitgliedern in Form von Streikgeld Arbeitskampfunterstützung.

Hier finden Sie den Antrag auf Streikunterstützung aus dem DJV-Streikfonds.

Als Festangestellter erhalten Sie die Streikunterstützung, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber für die Teilnahme am Warnstreik Gehalt in Abzug gebracht hat. Bitte übersenden (per Post oder Fax) Sie mit dem vollständig ausgefüllten Antrag auf Streikunterstützung die dementsprechenden Gehaltsabrechnungen aus denen sich der Gehaltsabzug ergibt (eine gekürzte und eine ungekürzte Abrechnung zum Abgleich) an den BJV.

Als freier Journalist benötigen wir von Ihnen neben dem Antrag auf Streikunterstützung die Belege über Ihr Gesamthonorar in den letzten drei Monaten vor dem Streik und in dem Streikmonat. Bitte übersenden (per Post oder Fax) Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit den weiteren Unterlagen an den BJV.

Nach Eingang und Prüfung der übersandten Unterlagen werden diese an den DJV weitergeleitet. Von dort erhalten Sie die Überweisung der Streikunterstützung. Für Rückfragen steht Ihnen die BJV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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Tarifrunde | Tageszeitungen | #tvtz16

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