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Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist

Wie berechnet man beispielsweise 2020 erbrachte Leistungen?

München, Berlin , 04.01.2021

Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten.

Wer ab dem 1. Januar 2021 allerdings noch Aufträge abrechnet, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 erbracht worden sind, muss dafür 16 Prozent bzw. 5 Prozent berechnen.

Über diese und weitere Details informiert ein „Tipps für Freie“ des DJV zum Thema Umsatzsteuer.

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