Mitglied werden

Das unverzichtbare Arbeitsmittel für professionelle Journalist:innen

Der bundeseinheitliche Presseausweis

Hauptberufliche journalistische Tätigkeit nachweisen

Der Presseausweis erleichtert die Arbeit

Für Journalist:innen, die im öffentlichen Interesse recherchieren und berichten wollen, hat der bundeseinheitliche Presseausweis viele Vorteile. Er erleichtert den Zugang zu Informationen und Ereignissen, die der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind.

Der Presseausweis vom BJV ermöglicht dir als Journalist:in, deine hauptberufliche journalistische Tätigkeit gegenüber Behörden, Veranstaltern, Unternehmen oder Organisationen sehr einfach nachzuweisen.

Jetzt Presseausweis beantragen

Erkennbar am Logo des Deutschen Presserats

Zur Vergabe des bundeseinheitlichen Presseausweis hat die sogenannte „Ständige Kommission“, die aus jeweils zwei Vertretern von Presserat und Innenministerkonferenz zusammengesetzt ist, mehrere Medienverbände befugt - unter anderem uns, den BJV als bayerischen Landesverband des DJV. Nur der bundeseinheitliche Presseausweis ist von der Innenministerkonferenz anerkannt und trägt das Logo des Deutschen Presserats.

Der bundeseinheitliche Presseausweis ist ein wichtiges Werkzeug für die journalistische Arbeit. Indem er die hauptberufliche Tätigkeit nachweist, legitimiert er die Träger:innen als professionelle Journalist:innen. Darum ist sein Einsatz auch ausschließlich zu beruflichen Zwecken erlaubt, nicht für private. Bei der Recherche bietet der bundeseinheitliche Presseausweis dir Vorteile, unter anderem:

  • Recherche auf Großveranstaltungen, Messen und in gesperrten Bereichen
    Wenn du als Journalist:in von Demonstrationen oder polizeilich abgesperrten Orten wie beispielsweise bei einem Unfall berichten möchtest, erleichtert dir der Presseausweis die Legitimation gegenüber der Polizei oder dem Sicherheitspersonal.
    Auch auf politischen, sportlichen oder kulturellen Großveranstaltungen wie Konzerten oder bei Messen erhältst du dem Ausweis für deine Recherche und Berichterstattung in der Regel freien Eintritt und auf dem Gelände Zugang zu Bereichen mit besonders guter Sicht und Nähe zu den Protagonisten für mögliche Interviews, die nur den Medien vorbehalten sind.
  • Anerkennung auf Veranstaltungen von Wirtschaftsunternehmen
    Auf Veranstaltungen, die normalerweise nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind, wie Produktlaunches, Hauptversammlungen, Parteitagen oder Kongressen werden Medienvertreter:innen oftmals Zugang gewährt, sofern sie einen Presseausweis vorweisen können. Gleiches gilt natürlich auch für Pressekonferenzen.
    Unternehmen gewähren bei Vorlage des bundeseinheitlichen Presseausweises regelmäßig Zugang zu diesen Veranstaltungen.
  • Recht auf Behördeninformationen
    Behörden wie beispielsweise die Polizei, Gerichte oder Ministerien sind durch die Landespressegesetze verpflichtet, Journalist:innen kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten. Dabei genügt in der Regel die Vorlage des bundeseinheitlichen Presseausweises zum Nachweis der journalistischen Tätigkeit.
  • Akkreditierung im Bundestag oder in den Landtagen
    Um aus den Gebäuden der Parlamente berichten zu dürfen, benötigst Du eine Presseakkreditierung. Die erleichtert der bundeseinheitliche Presseausweis.

Jetzt Presseausweis beantragen

Presseausweis beantragen

  • Laden Sie das richtige Formular herunter und füllen Sie es vollständig aus:

Antrag auf einen Presseausweis 2024 für BJV-Mitglieder

Antrag auf einen Presseausweis 2024 für Nichtmitglieder - Erstantrag

Antrag auf einen Presseausweis 2024 für Nichtmitglieder - Folgeantrag

  • Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es gescannt als PDF an presseausweis@misaificabjv.de (Bitte kein Foto des Antrags schicken, wir können es leider nicht verarbeiten).
  • Nichtmitglieder müssen einen Nachweis der aktuellen hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit beigefügen.
  • Wir benötigen dieses Jahr dringend alle persönlichen Daten. Bitte füllen Sie also in jedem Fall die Pflichtfelder aus.
  • Unsere Datenschutzerklärung könne Sie unter diesem Link einsehen.

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag so bald wie möglich zurück, damit eine zeitnahe Zusendung des Presseausweises bis Jahresende erfolgen kann.

Sie haben noch Fragen zum Presseausweis oder ein anderes Anliegen?
Unser Mitgliederservice hilft Ihnen gerne weiter:

E-Mail: service@bjv.de; Tel.: 089-545 04 18-0