Mitglied werden

Pressefreiheit

Adele-Management sperrt Bild- und TV-Journalist*innen aus

02.08.2024

Von den zehn Münchner Konzerten der Sängerin wird es keine Pressebilder geben.

Fotograf*innen und Kamerateams dürfen bei den Konzerten der englischen Sängerin Adele in München keine Bilder machen. Adele tritt vom 2. bis 31. August in einer eigens auf der Münchner Messe aufgebauten Arena auf. Insgesamt werden 740.000 Zuschauer erwartet.

Live Nation, neben der Leutgeb Entertainment Group einer der Veranstalter, teilte einem Medienhaus mit: „Im Laufe des Konzertes überlassen wir einen Link, über den akkreditierte Medien Fotos von den ersten drei Songs abrufen dürfen. Leider werden keine Fotografen und keine TV-Teams zugelassen, sorry. Es gab dazu einen mehrfachen Austausch mit dem Management, nun ist es final, weil bei den Adele-Shows bislang immer so verfahren wurde“.

„Dieses Verbot ist völlig inakzeptabel“, sagt Harald Stocker, Vorsitzender des Bayerischen Journalisten-Verbands (BJV). Dass Medien vom Veranstalter ausgewählte Bilder erhalten, „verhöhnt die Arbeit der Journalisten“, moniert Stocker. Medien sollten sich – auch im Sinne kollegialer Solidarität – gut überlegen, ob sie diese gefilterten Fotos nutzen.

Trotzdem ist eine Bilderflut von den Konzerten zu erwarten. Darüber können sich allerdings nur die sozialen Netzwerke freuen, weiß Stocker: „Diese Akteure machen mit den hochgeladenen Fotos und Videos der Besucher satte Umsätze, während Medien, die zur demokratischen Meinungsbildung beitragen sollen, ihren journalistischen Auftrag nur eingeschränkt erfüllen können“.

Landeshauptstadt hätte sich für Pressefreiheit einsetzen können
Die Landeshauptstadt München und der Freistaat Bayern als Gesellschafter der Messe München nehmen diese Einschränkung der Berichterstattungsfreiheit „offenbar klaglos hin“, folgert Stocker.

Bereits vor zwei Jahren hatte der BJV Städte, Gemeinden und Länder darauf hingewiesen, dass sie ein geeignetes Werkzeug haben, um Berichterstattung in eigenen Räumen und denen ihrer Tochtergesellschaften zu schützen: „Auch öffentliche Träger von Veranstaltungsräumen und Flächen können ihr Hausrecht ausüben. Sie sollten dieses nutzen, um ihre Mieter und Vertragspartner zu verpflichten, Journalisten bei Veranstaltungen mit öffentlichem Interesse zuzulassen. Der BJV fordert daher, eine Pressefreiheits-Klausel in die Verträge von öffentlich kontrollierten Veranstaltungsorten aufzunehmen“, hieß es 2022 in unserer Pressemitteilung.

BJV fordert Erklärung des Münchner Oberbürgermeisters
Der BJV-Vorsitzende Harald Stocker wird daher das Gespräch mit dem Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter suchen, um solche Ausschlüsse der journalistischen Medien bei Konzertveranstaltungen in Zukunft zu verhindern.

Das grundsätzliche Problem reicht allerdings weit über die Stadt München und einzelne Veranstalter hinaus: Dem BJV und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) werden regelmäßig Konzertveranstaltungen bekannt, deren Organisatoren versuchen, mit strengen Akkreditierungsbestimmungen die Berichterstattung einzuschränken und insbesondere Pressefotografen in ihrer Arbeit zu behindern.

Ein Angebot zum Gespräch über die Situation der journalistischen Berichterstattung bei Konzerten und anderen öffentlichen Veranstaltungen gilt daher auch für andere öffentliche Träger von Veranstaltungsorten in Bayern außerhalb der Landeshauptstadt.

Kontakt für Rückfragen:

Harald Stocker, Vorsitzender Bayerischer Journalisten-Verband (BJV)
stocker@misaificabjv.de

Thomas Mrazek BJV Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Urlaubsvertretung)
presse@bjv.de

Bildjournalisten Landesverband Bayern