11.05.2020
Bürokratischer Dauerbrenner statt Soforthilfe?
Der BJV kritisiert in einem offenen Brief die zögerliche Umsetzung der Hilfsprogramme für Selbständige und Künstler im Freistaat
Der BJV kritisiert in einem offenen Brief die zögerliche Umsetzung der Hilfsprogramme für Selbständige und Künstler im Freistaat.
Droht hier ein bürokratischer Dauerbrenner an die Stelle der versprochenen „Soforthilfe“ zu treten“, fragt Michael Busch, Vorsitzender des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) in einem offenen Brief, der an den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder gerichtet ist.
Bei vielen Freiberuflern und Soloselbständigen unter den Journalist*innen komme die finanzielle Hilfe aus den von der Staatsregierung aufgelegten Programmen nicht an, da sich die Bearbeitung der Anträge auf Soforthilfe über viele Wochen hinziehe. „Die anfängliche Hoffnung auf schnelle Hilfe hat sich bei vielen Freien in schiere Verzweiflung gewandelt“, kritisiert Busch.
Soloselbständige Medienschaffende, die von zuhause aus arbeiten, könnten die Förderrichtlinien nicht erfüllen, da sie keine eigene Betriebsstätte vorweisen oder den Liquiditätsengpass nicht ausreichend nachweisen könnten. Ein weiteres Problem sei, dass die Zuschüsse aus dem Hilfsprogramm etwa für Mietzahlungen und andere Betriebskosten bestimmt seien, nicht aber zur Deckung des eigenen Lebensunterhaltes.
Für die Lebenshaltungskosten sollen Selbständige stattdessen Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Grundsicherung beantragen. „Anfangs wurde versprochen, es werde dafür keine Prüfung des Vermögens oder der Kosten der Unterkunft geben. Unsere Mitglieder berichten aber, dass dennoch Vermögensprüfungen vorgenommen werden“, schreibt Busch in dem offenen Brief.
Er fordert den Ministerpräsidenten darin auf, hier rasch Klarheit zu schaffen. Die Förderrichtlinien müssten so ergänzt werden, dass auch soloselbständige Medienschaffende ohne eigene Betriebsstätte Anspruch auf Corona-Soforthilfe erhielten.
„Journalist*innen zählen zur systemrelevanten Infrastruktur“, betont der BJV-Vorsitzende. Die Arbeit der Medien sei für eine sachgerechte und kritische Information der Öffentlichkeit unerlässlich. Das gelte vor allem auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Freie Journalist*innen würden zur Erfüllung dieser Aufgabe ebenso benötigt wie die fest angestellten Mitarbeiter in den Redaktionen. Daher müsse dafür gesorgt werden, dass die selbstständig tätigen Journalist*innen diese Krise wirtschaftlich überleben und ihre Aufgabe weiter erfüllen können.
In seinem offenen Brief stellt der BJV vier Forderungen an die bayerische Staatsregierung:
- Die Corona-Soforthilfe stellt bei der Prüfung der Bedürftigkeit nicht auf Liquiditätsschwierigkeiten ab, sondern auf unmittelbare Einkommensverluste (Umsatzrückgang) seit Beginn der Corona-Pandemie.
- Solo-Selbständige und Freiberufler können rückwirkend ab März 2020 auch Kosten ihrer privaten Lebensführung, mindestens in Höhe des pfändbaren Einkommens, geltend machen.
- Journalist*innen, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, können einen Antrag auf Künstlersoforthilfe stellen und erhalten drei Monate lang eine nicht zurückzuzahlende Unterstützung in Höhe von 3000 Euro.
- Der Antrag auf Soforthilfe wird innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Antragstellung bearbeitet und die Zahlung auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen.
Kontakt:
Maria Goblirsch
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BJV-Kommunikation