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24.04.2020

„Eine Ohrfeige für alle freien Pressefotografen“

24.04.2020

Fotografen gegen Feuerwehr

Foto frei für die Feuerwehr

BJV kritisiert ein Urteil des LG München, nach dem die Berufsfeuerwehr Einsatzfotos an Medien weitergeben darf

+++ Aktualisierung 25.04.2020: Statement des Fotografen Dominik Bartl (Kläger) zur Entscheidung des Landgerichts München I (PDF)

Als eine Ohrfeige für alle freien Pressefotografen hat der BJV-Vorsitzende Michael Busch eine heute ergangene Entscheidung des Landgerichts (LG) München I kritisiert. Das Gericht hat die Klage des Ohlstadter Fotografen Dominik Bartl gegen die Stadt München abgewiesen. Der Journalist wollte der Berufsfeuerwehr München verbieten lassen, den Medien Fotos von ihren Einsätzen zur Verfügung zu stellen oder in den sozialen Medien zum Download anzubieten. Er hatte argumentiert, dass die Feuerwehr damit in unmittelbare Konkurrenz zu Pressefotografen trete und deren Existenz gefährde.

Das Gericht befasste sich in seiner Entscheidung im Wesentlichen mit der Frage, ob die Blaulicht-Fotografie gegen das Gebot der Staatsferne verstoße, das sich aus der Garantie der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz ergebe. Das verneinte die Kammer nun und entschied: Die Münchner Berufsfeuerwehr darf selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und der freien Presse über das Kreisverwaltungsreferat der Stadt und über ein Portal im Internet zur Verfügung stellen. Es sei zudem zulässig, bei Benutzung eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro pro Bild zu verlangen. Dieses Vorgehen sei auch sei auch kartellrechtlich nicht zu beanstanden.

Als schweren Schlag gegen die Pressefreiheit bezeichnete der BJV-Vorsitzende Michael Busch die Entscheidung. „Wenn man das weiterdenkt, könnte der Münchner Oberbürgermeister schon bald die Seiten der lokalen Presse füllen oder die kommunale Verwaltung die Berichterstattung über ihre Sitzungen in der Presse gleich selbst übernehmen“. Hier gehe es uns nicht nur um den Erhalt der Pressefreiheit, sondern auch um die Existenz von hunderten von freien Pressefotografen.

Eine unabhängige und kritische Berichterstattung über das Wirken der öffentlichen Hände sei nur durch die freie Medien gewährleistet, die dafür auch eine ausreichende materielle Grundlage bräuchten.

Der BJV wird die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.

Kontakt:
Maria Goblirsch
presse@bjv.de
0171 6876973

Großes Medienecho

Landgericht München I: Münchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

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Kommunikationsreferent Bayerischer Journalisten-Verband