15.02.2024
Für faire Mindesthonorare auch in Bayern
Der BJV kritisiert, dass Bayern, anders als der Bund, keine Mindeshonorare für Freie einführen will.
Der Bayerische Journalisten-Verband BJV lobt die Entscheidung der Bundesregierung zur Einführung von Mindesthonoraren für freie Künstler- und Journalist*innen. Diese gelten für Institutionen, die Fördermittel des Bundes erhalten. Hier sollen ab dem 1. Juli Honoraruntergrenzen gelten.
Der Deutsche Journalisten-Verband DJV hatte sich dafür eingesetzt, dass diese Mindesthonorare auch für freie Journalist*innen gelten, wenn sie von geförderten Institutionen beauftrag werden – mit Erfolg! Eine gute Nachricht für alle freien Kolleg*innen, die jedoch durch die Entwicklung in Bayern getrübt ist.
Parallel zur Forderung des DJV an den Bund rief der BJV die Bayerische Staatsregierung auf, ebenfalls Mindesthonorare für freischaffende Künstler- und Journalist*innen einzuführen.
In einem Antwortschreiben des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann, heißt es nun, diese würden für die Bayerische Staatsregierung nicht in Betracht kommen.
„Bayern muss dem Vorbild des Bundes folgen“, sagt BJV-Vorstandsmitglied Anne Webert: „Sonst können freie Journalist*innen von Auftraggebern nur dann eine angemessene Honorierung erwarten, wenn diese vom Bund gefördert werden. Fördert sie hingegen das Land Bayern, müssen sie auf guten Willen hoffen.“
Für freie Journalistinnen und Journalisten bedeutet das konkret: Wird eine Kulturinstitution vom Bund zu mindestens 50 Prozent gefördert, können sie dort demnächst mit fairen Mindesthonoraren rechnen – wird sie hingegen vom Land Bayern gefördert, besteht diese Sicherheit nicht.
Statt „pauschaler Vorgaben“ will das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Vergütungen anstreben, die „im jeweiligen Einzelfall eine angemessene Vergütung darstellen.“ BJV-Vorstandsmitglied Anne Webert entgegnet: „Eine faire Vergütung von Journalist*innen kann nach bewährten Methoden allgemein berechnet werden. Freier Journalismus braucht auch in Bayern verbindliche Honorar-Untergrenzen, um wirtschaftlich zu überleben.“
Kontakt für Rückfragen: Benedikt Frank; 089 545 04 18 16; presse@bjv.de
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