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Rundfunkfreiheit

Gericht erklärt Hausverbot der AfD gegen BR-Journalisten für ungültig

22.11.2024

Ein Gericht ordnet an, das ein Journalist des Bayerischen Rundfunks vom AfD-Parteitag in Greding berichten darf.

Das Landgericht München hat heute einem Antrag des Bayerischen Rundfunks auf eine einstweilige Verfügung stattgegeben, dass die AfD Bayern einem BR-Journalisten Zutritt zu ihrem Parteitag am Wochenende gewähren muss. Der BJV-Vorsitzende Harald Stocker sieht in dem Urteil einen Sieg für die Rundfunk- und Pressefreiheit. 

„Das Gericht hat wie erwartet bestätigt, dass eine politische Partei sich nicht aussuchen kann, wer über sie berichtet“, sagt Harald Stocker: „Die AfD hat der Freiheit der Berichterstattung dennoch enormen Schaden zugefügt. Das dürfte auch ihre Absicht gewesen sein. Das Hausverbot der AfD hat einen renommierten Reporter fast neun Monate lang bei seiner Arbeit behindert.“ 

Die AfD Bayern hatte dem BR-Kollegen im März 2024 mit fadenscheinigen Gründen ein Hausverbot für alle ihre Veranstaltungen erteilt, nachdem dieser kritisch über die rechtsextreme Partei berichtet hatte. Der BR-Reporter hatte unter anderem AfD-Chats auf Telegram mit Umsturz- und Bürgerkriegsfantasien aufgedeckt. 

„Es ist Teil des Markenkerns der AfD, dass sie die Presse- und Rundfunkfreiheit mit Füßen tritt“, sagt Stocker: „Wir hoffen, dass das Urteil nun wenigstens dazu führt, dass die Partei in Zukunft Journalistinnen und Journalisten nicht mehr so einfach Steine in den Weg legen kann.“

BJV-Kommunikation

Ansprechpartner

Kommunikationsreferent

Benedikt Frank

Kommunikationsreferent Bayerischer Journalisten-Verband