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Pressefreiheit

Pressetelefon abgehört - BJV reicht Verfassungsbeschwerde ein

11.09.2024

Ein Mitglied des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) legt Verfassungsbeschwerde gegen das Abhören des Pressetelefons der „Letzten Generation“ ein.

Zwischen Oktober 2022 und April 2023 ließ die Staatsanwaltschaft München Telefonate von insgesamt 171 Journalist*innen abhören.

Richter müssen vor der Genehmigung einer solchen Abhöraktion den Eingriff in die Pressefreiheit abwägen. Diese Abwägung fand nicht statt.

„Wenn Richter das Mitschneiden vertraulicher Gespräche mit Journalist*innen genehmigen, müssen sie vorher andere Möglichkeiten ausschöpfen und den Nutzen sorgfältig prüfen und begründen. Das ist nicht geschehen“, sagt der BJV-Vorsitzende Harald Stocker: „Es genügt nicht, Monate später einen tiefgreifenden Eingriff in die Pressefreiheit festzustellen.“ Das Landgericht München I hatte dies zuletzt getan, den Eingriff jedoch nachträglich für rechtens erklärt und die Beschwerde eines BJV-Mitglieds abgewiesen. „Damit sich dieses Vorgehen nicht wiederholt, legen wir Verfassungsbeschwerde ein.“

Die Generalstaatsanwaltschaft München ließ im Rahmen von Ermittlungen gegen sieben Mitglieder der „Letzten Generation“ einen öffentlich als Pressetelefon der Aktivist*innen beworbenen Anschluss abhören. „Die Ermittlungsbehörden opfern das Grundrecht der Pressefreiheit und hören 171 Journalist*innen über Monate ab, um sieben Personen die Beteiligung an kontroversen Protestformen nachzuweisen, zu denen diese sich bereits selbst öffentlich bekennen“, sagt der BJV-Geschäftsführer Dennis Amour: „Das ist nicht verhältnismäßig. Es darf nicht sein, dass Gerichte auf diesem einfachen Weg den Schutz von Berufsgeheimnisträgern aushebeln können.“

Der BJV will mit der Verfassungsbeschwerde erreichen, dass jedes Gericht schwerwiegende Eingriffe in die Pressefreiheit sorgfältig abwägen, Alternativen prüfen und die Abwägung nachvollziehbar dokumentieren muss, bevor es Maßnahmen anordnen kann. 

Die Kanzlei des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun vertritt im Auftrag des BJV das betroffene Mitglied bei der Verfassungsbeschwerde. Der BJV unterstützt dabei im Rahmen seines Rechtsschutzes.

Gleichzeitig mit dem BJV reichen Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit zwei weiteren betroffenen Journalisten Verfassungsbeschwerde gegen die Abhörmaßnahmen ein.

Externe Links:

 

Pressefreiheit Landesverband Bayern

BJV-Kommunikation

Ansprechpartner

Kommunikationsreferent

Benedikt Frank

Kommunikationsreferent Bayerischer Journalisten-Verband