Ausgabe 2 / 2015
Eine Zensur findet nicht statt . . .
Schon immer mussten sich Journalisten gegen Eingriffe wehren
Jeder von uns hat wohl noch die Bilder des Mordanschlags auf die Redaktion des Pariser Satiremagazin Charlie Hebdo vor Augen; manche die skandierten Beleidigungen und Drohungen Rechtsradikaler bei ausländerfeindlichen Märschen in Deutschland im Ohr (Siehe Seite 18). Die Pressefreiheit ist stets und überall bedroht: sei es körperliche Gewalt und Verbote, aber auch seitens der Journalisten durch Verharmlosung von Problemen oder gar das Unterlassen von Recherche. Am 3. Mai, dem Internationalen Tag der Pressefreiheit, sind wir besonders aufgerufen, uns auf den journalistischen Auftrag zu besinnen: trotz aller Bedrängnis hinschauen und berichten.
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." (Art. 5, Abs. 1 GG). So eindeutig steht es im Grundgesetz und auch weltweit ist eigentlich alles klar. Artikel I, Absatz 2a der UNESCO besagt „Zu diesem Zwecke will die Organisation . . . diejenigen internationalen Vereinbarungen .. weiterlesen im BJVreport 2 / 2015 Seite 10
von Michael Anger
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