Die Regeln unseres Journalistenverbands
Satzung und Regelwerke
Hier findest Du Informationen über die Satzung des Bayerischen Journalisten-Verbandes und andere wichtige Regelwerke.
Der BJV ist ein klassischer Mitgliederverband. Jedes Mitglied kann zur Mitgliederversammlung kommen, Anträge stellen und direkt am Verbandsleben teilnehmen, ein Delegiertenprinzip haben wir nicht.
Der Rechtsschutz ist eine wesentliche Dienstleistung des Verbandes an seine Mitglieder und wird immer häufiger in Anspruch genommen. Es ist daher wichtig die Rechtsschutzregeln zu kennen, denn häufig werden wir bei Problemen zu spät eingeschaltet. Diese findest Du in der Rechtsschutzordnung.
Außerdem ist die Verbandsgerichtsordnung in der Satzungsbroschüre enthalten. Das Verbandsgericht ist zuständig für Auseinandersetzungen unter Mitgliedern. Glücklicherweise ist dies allerdings sehr selten der Fall.
Schließlich sollen der Pressekodex und die immer noch gültigen Verhaltensgrundsätze zwischen Presse/Rundfunk und Polizei eine kleine Unterstützung für Deinen beruflichen Alltag sein.
Weitere Informationen
- Informationen zum Pressekodex findes Du beim Deutschen Presserat
- Informationen zu Satzung und Regeln unseres Bundesverbandes DJV findest du auf der Website des DJV