Presseausweis 2020
Der Vorteil für professionelle Journalisten – jetzt beantragen
Hinweise zum Antrag für den Presseausweis 2020
Bitte beachten Sie den „Datenschutzhinweis“ (*PDF, 425 kb): Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten für den Antrag auf Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises (Stand 07.09.2018). Das ausgefüllte Formular muss ausgedruckt und unterschrieben werden (eine Online-Signatur ist noch nicht möglich). Bitte senden Sie uns das unterschriebene Formular dann eingescannt per Mail an: presseausweis@bjv.de, per Fax an: 089 5450418-18 oder ausgedruckt per Post zu.
Hier finden Sie das Formular für den Presseausweis 2020 (*PDF, 139 kb).
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
1. Füllen Sie bitte in jedem Fall die Pflichtfelder aus.
2. Geben Sie bitte, wenn Sie festangestellt sind, Name und Anschrift des Arbeitgebers (Unternehmensbezeichnung incl. GmbH, KG, etc.) sowie den Namen des Mediums (Titel der Zeitung bzw. Zeitschrift, Name des Senders etc.), für das Sie arbeiten, an. Sollten Sie freiberuflich tätig sein, genügt die Angabe „Freier Journalist“. Sie helfen uns damit, zielgenauer unsere Mitglieder zu Veranstaltungen einzuladen, zu Streiks aufzurufen, etc.!
3. Falls Sie ein Presse-/Kfz-Schild benötigen, kreuzen Sie bitte das dafür vorgesehene Kästchen an.
4. Wir bitten um Angabe der Hauptfachgruppe und Nebenfachgruppe, damit wir Einladungen und Informationen gezielter versenden können.
Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag so bald wie möglich zurück, damit eine zeitnahe Zusendung des Presseausweises bis Jahresende erfolgen kann.
Ihr BJV-Team
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BJV-Mitgliedschaft
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Presseausweis 2020 ohne Mitgliedschaft
Das Antragsformular für den Presseausweis 2020 ohne Mitgliedschaft finden Sie hier.