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Information zur Inflationsausgleichsprämie bei Tageszeitungen

München, 09.10.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielen Dank, dass Sie sich an der Umfrage und der digitalen Informationsveranstaltung zur Inflationsausgleichsprämie so stark beteiligt haben. Die Diskussion um die Inflationsausgleichsprämie hat viele von Ihnen in den vergangenen Tagen bewogen, sich bei uns zu melden, per E-Mail oder auch mittels einer Anmerkung in unserer Umfrage.

Das Ergebnis in aller Kürze: Der Landesvorstand des BJV hat sich am heutigen Morgen mit dem Verhandlungsergebnis auseinandergesetzt und dabei vor allem auch Ihre Rückmeldungen berücksichtigt. In der darauffolgenden Sitzung der Großen Tarifkommission des DJV hat der BJV nach einer ausgiebigen Diskussion gegen die Annahme des Verhandlungsergebnisses gestimmt. Es gab eine weitere Ablehnung sowie zwei Enthaltungen. Das Verhandlungsergebnis ist somit angenommen und gilt auch für BJV-Mitglieder.

Zur Erläuterung: Wir wissen, dass mit diesem Ergebnis nicht alle Mitglieder glücklich sind. Dennoch werden wir diese Entscheidung der Gremien des DJV nun akzeptieren.

Die Umfrage zeigte ein vielfältiges Meinungsbild, sowohl von Kolleginnen und Kollegen, die das Ergebnis teils sehr gut, teils sehr schlecht bewerteten. Insgesamt wurde das Ergebnis als eher mittel bis schlecht bewertet (4 auf einer Skala von 0-10). Vielen Dank an dieser Stelle auch an die teils ausführlichen Kommentare, mit denen viele ihre Ablehnung, vereinzelt auch Zustimmung begründeten.

Mit der Ablehnung des BJV im Bund haben wir signalisiert, dass unsere Mitglieder bereit wären, für eine lineare Erhöhung der Gehälter noch stärker zu kämpfen. Die Verweigerung unserer Stimme wird nicht nur in den anderen DJV-Landesverbänden und von den Verhandlern gehört, es ist auch eine Warnung in Richtung des Arbeitgeberverbandes, dass es 2024 eine angemessene lineare Erhöhung geben muss. Bis dahin gibt es durch die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie nun zumindest eine gewisse Erleichterung, auch wenn nicht alle Mitglieder im gleichen Maße davon profitieren.

Dafür bekommen alle ab sofort mehr Geld, auch diejenigen, die bereits eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hatten. Die Tarifverhandlungen werden im kommenden Jahr mit dem ursprünglichen Ablauf des Tarifvertrages beginnen. Wir sind mit dem erst zum 31.12.2024 kündbaren Tarifvertrag zwar länger in der Friedenspflicht, aber jederzeit verhandlungsfähig, sodass wir gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen von Ver.di die Verhandlungen beginnen werden.

Wir gehen in diese Verhandlungen mit dem deutlichen Signal, dass auch Sie als unsere Mitglieder eine angemessene lineare Erhöhung dringend erwarten. In der Umfrage hatten einige bereits ihre Bereitschaft für einen Arbeitskampf erklärt, sollte eine solche Forderung nicht vom BDZV akzeptiert werden. Auf diese Situation werden wir uns gemeinsam mit Ihnen vorbereiten. Lassen Sie uns die kommende Zeit nutzen, um miteinander ins Gespräch zu kommen, was Sie vom BJV in der nächsten Tarifrunde erwarten. Lassen Sie uns auch darüber reden, wie Sie sich selbst einbringen möchten, damit wir unsere Forderungen gemeinsam durchsetzen können.

Die Vereinbarung bedeutet für Sie nun konkret:

  • Zahlung eines Inflationsausgleichs von bis zu 1.800 Euro für alle Angestellten bei Tageszeitungen bundesweit (steuerfrei gemäß Bundesgesetz).
  • Aufteilung der Zahlung auf 15 Monate, beginnend im Oktober bis Ende 2024 – also 120 Euro monatlich.
  • Bereits zuvor geleistete Zahlungen werden, begrenzt bis April 2024, zu 50 Prozent angerechnet. Danach erhalten sie ebenfalls 120 Euro pro Monat bis Ende 2024.
  • Beispiel: Eine Zeitung hat 1500 Euro Inflationsausgleichsprämie an ihre Mitarbeiter:innen ausgeschüttet. Bei 15 Monaten entspricht das 100 Euro pro Monat. Diese werden zur Hälfte angerechnet, also jeweils 50 Euro. Bis April 2024 erhalten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen so sieben Monate lang 70 Euro (120 Euro - 50 Euro). Danach gibt es acht Monate lang 120 Euro, also insgesamt 1450 Euro.
  • Auch arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter:innen ("12a") erhalten Zahlungen.
  • Der bis April 2024 geltende Tarifvertrag wird bis Ende 2024 verlängert.

Wir hoffen, dass auch diejenigen, die das Verhandlungsergebnis kritisch sehen, dieses so nun akzeptieren können.

Mit kollegialen Grüßen

Dennis Amour
Geschäftsführer BJV

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