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Thomas Geiger / BJV

BJV-Pressemitteilung

BJV geht weiter gegen Abhörung eines Pressetelefons der „Letzten Generation“ vor

Der BJV sieht in der Überwachung weiterhin einen unrechtmäßigen Eingriff in die Pressefreiheit

München, 29.11.2023

Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) widerspricht der Ansicht des Münchener Amtsgerichts zur Überwachung eines Pressetelefons der „Letzten Generation“. Anders als das Amtsgericht München, das in dem Verfahren die eigene Anordnung der Überwachung eines Pressetelefons der „Letzten Generation“ überprüft hat, sieht der BJV in der Abhörung weiterhin einen unrechtmäßigen Eingriff in die Pressefreiheit.

„Es ist keine Überraschung, dass das Amtsgericht München die Überwachungs-Entscheidung seiner eigenen Richter nicht anfechten will“, sagt der BJV-Vorsitzende Harald Stocker: „Um die Pressefreiheit zu schützen, muss das Vorgehen des Amtsgerichts darum jetzt von einer bisher nicht damit befassten Stelle überprüft werden.“ Er erwarte, dass das Landgericht München klar feststellt, dass bei der Überwachung des Pressetelefons der „Letzten Generation“ das Grundrecht auf Pressefreiheit nicht ausreichend bedacht und abgewogen wurde, so der BJV-Vorsitzende.

Mit Unterstützung des BJV hatten BJV-Mitglieder zuvor Anträge auf Überprüfung der Abhörmaßnahme gestellt. Dabei zeigte sich, dass ein Recherchegespräch über das Pressetelefon komplett aufgezeichnet und gespeichert wurde, obwohl sich die betreffende Person gleich zu Beginn des Gespräches als journalistisch tätig zu erkennen gab. Dazu reichte unser Mitglied heute sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 13. November 2023 ein. Über diese entscheidet dann das Landgericht München. Die Kanzlei des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun vertritt die betroffene Person in dem Verfahren. Der BJV unterstützt das Mitglied im Rahmen seines Rechtsschutzes.

 

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