BJV-Geschäftsstelle
Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist
Wie berechnet man beispielsweise 2020 erbrachte Leistungen?
Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten. ...weiterlesen about Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist